AfA bei häuslichem Arbeitszimmer nur hälftig bei Eheleuten

  • Hallo,
    nachdem mir hier schon mal kompetent geholfen wurde, stelle ich mal meine Frage.
    Angenommer folgender Sachverhalt (meine Fragen sind rein theoretischer Natur; alle Zahlen sind erfunden):


    Ehemann (EM): Arbeitnehmer
    Ehefrau (EF): Arbeitnehmer + Gewerbe (Kleinunternehmerin)


    Arbeitszimmer stellt Mittelpunkt dar --> volle Absetzbarkeit (Flächen-Anteil des Arbeitszimmer = 25% der Gesamtfläche)
    Haus gehört beiden Eheleuten zu 50%.


    Es gibt ja die Grenze für stille Reserven von 20.500 EUR bzw. 20% des Wertes der Gesamt-Immobilie. Wird dieser Wert nun vom Gesamtwert des Hauses berechnet oder nur anteilig von dem Anteil der Ehefrau.


    Beispiel:
    Wert des Hauses (inkl. Grund) = 150.000 EUR
    Arbeitszimmer = 25% = 37.500 EUR v. Gesamtwert der Immobilie


    Die 37.500 EUR sind natürlich über dem Grenzwert von 20.500 EUR.
    Aber müsste man hier nicht nur die Hälfte ansetzen, da das Haus ja beiden Eheleuten gehört, demnach:


    150.000 EUR / 2 = 75.000 EUR --> davon 25% = 18.750 EUR (entspricht 12.5% des Wertes der Gesamt-Immobilie). Somit wäre man unter den beiden Grenzen für stille Reserven und hätte kein Risiko der Versteuerung.


    Die Abschreibung für das Zimmer dürfte demnach auch nur den Anteil der EF betragen bzw. anzusetzen sein, d.h.
    Wert Immobile = 150.000 EUR
    Grund = 30.000 EUR
    Anteil EF = 150.000 EUR - 30.000 EUR = 120.000 EUR / 2 = 60.000 EUR * 2% = 1.200 EUR Afa Anteil jährlich.


    Die Kosten für das Arbeitszimmer (Heizung, Zinsen etc.) dürfen jedoch weiterhin vollständig angesetzt werden (entsprechend natürlich dem Anteil des Arbeitszimmers).


    Und da wir natürlich im Buhl Forum sind und ich mit Wiso Steuer-Sparbuch meine Erklärung mache, hier noch die entsprechende Frage:
    Wo genau wird die Afa eingetragen? Also ich weiß schon, wo ich die eintrage aber das Programm verwendet die gesamte Afa (also nicht nur den Anteil der EF).


    Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

  • Danke für die Links. Demnach passen meine Annahmen.


    "Grundsätzlich handelt es sich steuerlich jeweils um gesonderte Wirtschaftsgüter."


    Demnach würde § 8 EStDV greifen, da der Wert der Immobilie der EF bei 75.000 EUR liegt und sich daraus der Tatbestand "Grundstücke von untergeordnetem Wert" ergibt mit 18.750 EUR). Somit keine stillen Reserven.


    Hab ich das korrekt verstanden?


    Die 2. Frage bleibt aber immer noch: Wie kann ich diesen Sachverhalt in das WISO Steuer Sparbuch eintragen? Dort ist die Immobilie ja mit dem normalen Wert angelegt. Und die Afa wird auch aus dem Gesamtwert errechnet (abz. Grund & Boden natürlich) - aber nicht aufgeteilt bzw. gesplittet.

    • Offizieller Beitrag

    Und die Afa wird auch aus dem Gesamtwert errechnet (abz. Grund & Boden natürlich) aber nicht aufgeteilt bzw. gesplittet.

    Volle AfA ist doch nach dem BFH-Urteil auch absolut ok. Und die passenden Erläuterungen liefern die beiden verlinkten Aufsätze. ?(

  • Ok, das hab ich jetzt nicht daraus gelesen. Werde es aber gleich nochmal durchlesen.
    Also das hier habe ich gefunden (insb. unterstrichener Text):


    "Neben dem Urteilstenor – halbierter Ansatz eines betrieblichen Gewinns im Bereich der §§ 13, 15 oder 18 EStG – ist hervorzuheben, dass Selbstständige trotz fehlendem Eigentum auch die auf den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten entfallende AfA sowie die Schuldzinsen als Betriebsausgaben abziehen können, sofern sie sämtliche Kosten selbst getragen haben. Die Regeln mit den unterschiedlichen Konstellationen ergeben sich aus H 4.7 EStH 2007 unter dem Stichwort „Eigenaufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut“. Hier wird die Verwaltungsauffassung zu Aufwendungen im Verhältnis zu Dritten sowie zum Ehegatten dargestellt und die einschlägige BFH-Rechtsprechung aufgeführt."


    Das ist ja aber im Normalfall nicht gegeben. Man geht doch von hälftiger Kostenaufteilung aus.