Hallo,
nachdem mir hier schon mal kompetent geholfen wurde, stelle ich mal meine Frage.
Angenommer folgender Sachverhalt (meine Fragen sind rein theoretischer Natur; alle Zahlen sind erfunden):
Ehemann (EM): Arbeitnehmer
Ehefrau (EF): Arbeitnehmer + Gewerbe (Kleinunternehmerin)
Arbeitszimmer stellt Mittelpunkt dar --> volle Absetzbarkeit (Flächen-Anteil des Arbeitszimmer = 25% der Gesamtfläche)
Haus gehört beiden Eheleuten zu 50%.
Es gibt ja die Grenze für stille Reserven von 20.500 EUR bzw. 20% des Wertes der Gesamt-Immobilie. Wird dieser Wert nun vom Gesamtwert des Hauses berechnet oder nur anteilig von dem Anteil der Ehefrau.
Beispiel:
Wert des Hauses (inkl. Grund) = 150.000 EUR
Arbeitszimmer = 25% = 37.500 EUR v. Gesamtwert der Immobilie
Die 37.500 EUR sind natürlich über dem Grenzwert von 20.500 EUR.
Aber müsste man hier nicht nur die Hälfte ansetzen, da das Haus ja beiden Eheleuten gehört, demnach:
150.000 EUR / 2 = 75.000 EUR --> davon 25% = 18.750 EUR (entspricht 12.5% des Wertes der Gesamt-Immobilie). Somit wäre man unter den beiden Grenzen für stille Reserven und hätte kein Risiko der Versteuerung.
Die Abschreibung für das Zimmer dürfte demnach auch nur den Anteil der EF betragen bzw. anzusetzen sein, d.h.
Wert Immobile = 150.000 EUR
Grund = 30.000 EUR
Anteil EF = 150.000 EUR - 30.000 EUR = 120.000 EUR / 2 = 60.000 EUR * 2% = 1.200 EUR Afa Anteil jährlich.
Die Kosten für das Arbeitszimmer (Heizung, Zinsen etc.) dürfen jedoch weiterhin vollständig angesetzt werden (entsprechend natürlich dem Anteil des Arbeitszimmers).
Und da wir natürlich im Buhl Forum sind und ich mit Wiso Steuer-Sparbuch meine Erklärung mache, hier noch die entsprechende Frage:
Wo genau wird die Afa eingetragen? Also ich weiß schon, wo ich die eintrage aber das Programm verwendet die gesamte Afa (also nicht nur den Anteil der EF).
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.