Hallo Zusammen,
Ich hätte eine Frage bezüglich Vorsteuerabzug - nur zur Info, ich bin ungarisch also kenne das deutsche USt-Recht nicht so gut, bin aber für eine deutsche Firma tätig.
Ist klar, dass man in Deutschland die Vorsteuer erst in der Periode geltend machen darf, wo die Rechnung vorliegt, also wenn ich eine RG habe, die auf März datiert ist, aber erst am 1. April eingegangen ist, dann eben erst im April.
Aber wie soll man so einen Fall behandeln, wo die RG auf März datiert ist, ist auch im März eingegangen, aber aus irgendeinem Grund erst im April gebucht wird (z.B. weil es nicht genehmigt wurde, oder aus Versehen)?
Vielen Dank im Voraus!
K.