Vorsteuerabzug für eingegangene, aber nicht gebuchte Rechnungen

  • Hallo Zusammen,


    Ich hätte eine Frage bezüglich Vorsteuerabzug - nur zur Info, ich bin ungarisch also kenne das deutsche USt-Recht nicht so gut, bin aber für eine deutsche Firma tätig.
    Ist klar, dass man in Deutschland die Vorsteuer erst in der Periode geltend machen darf, wo die Rechnung vorliegt, also wenn ich eine RG habe, die auf März datiert ist, aber erst am 1. April eingegangen ist, dann eben erst im April.
    Aber wie soll man so einen Fall behandeln, wo die RG auf März datiert ist, ist auch im März eingegangen, aber aus irgendeinem Grund erst im April gebucht wird (z.B. weil es nicht genehmigt wurde, oder aus Versehen)?
    Vielen Dank im Voraus! :)
    K.

  • Hallo Maulwurf,


    Vielen Dank! Also wenn ich Dich richtig verstehe, ist es unterjährig und bei kleinen Beträgen kein so großes Problem, aber am Jahresende muss ich sehr aufpassen, dass alle im Dez eingegangen Rechnungen gebucht werden, und keinesfalls so was, was erst im Jan eingegangen ist.


    Viele Grüße - aus Madeira :)

  • Moin,


    ja genau, und grade beim Jahreswechsel muss man ja auch drauf achten, die Kosten als Verbindlichkeit zeitlich abzugrenzen (Kosten altes Jahr/Rg. kommt erst im neuen Jahr), aber ich schweife ab, ist ja ein anderes Thema..
    Und nur nochmal kurz zur Vorsteuer: Du *kannst* die VSt unter den oben genannten Bedingungen gleich geltend machen,eine Verpflichtung dazu besteht aber nicht. Anders ist es natürlich bei der Umsatzsteuer, die möchte das Finanzamt schon pünktlich haben :vain: ...



    aus Madeira

    Neidische Grüße zurück :D

  • ist es unterjährig und bei kleinen Beträgen kein so großes Problem

    beachte aber bitte auch weitere Vorschriften, wie die GoBD. Du musst laufend buchen, bei kleineren Buchhaltung muss am Ende des Monats vor Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung der gesamte Buchungsstoff nicht nur erfasst, sondern auch festgeschrieben sein. Wenn du also "laufend" Korrekturen wegen nicht erfasster Eingangsrechnungen abgibst, wird das FA irgendwann deine Buchhaltung verwerfen und dein Einkommen schätzen, was sicher nicht zu deinem Vorteil sein wird ...


    nesciens