Garagenmieter anlegen

  • Hallo,
    muss die Miete für eine Garage, wenn der Garagenmieter auch eine Wohnung im Haus hat unter der Wohnung eingetragen werden oder unter der Garage? Oder muss man die Miete sowohl bei der Wohnung und der GArage eintragen?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    sofern der Mieter einer Wohnung ebenfalls eine Garage gemietet hat, reicht es aus, unter "Miete/Vorauszahlung" in der Zeile "Garagen-/Stellplatzmiete" den Betrag zu erfassen und anschließend zu buchen.


    Soll die Garage jedoch als separate Einheit an den Kosten des Gebäudes beteiligt werden, hat mein Vorredner völlig Recht: In diesem Fall wird die Garage dann als eigenständige Einheit erfasst und der Mieter der Wohnung entsprechend auch dort zugeordnet.


    LG