Wo Rechnung ohne MwSt nach §19 UStG eintragen?

  • Guten Abend


    Ich habe schon mehrfach die Foren-Suche bemüht , habe auch Sachen gefunden, aber diese beantworten leider nicht meine Fragen .


    Frage: Wo genau , in welcher Rubrik, in welchem Reiter bei WiSo Steuer 2016 muß ich eine Rechnung VON MIR GESCHRIEBEN (Einnahme) ohne MwSt nach §19 UStG! eintragen . (nicht §13)
    WICHTIG ich arbeite ansonsten nur auf Lohnsteuerkarte und habe Keine Firma.
    Alle gefunden Antworten betreffen §13


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Wo genau , in welcher Rubrik, in welchem Reiter bei WiSo Steuer 2016 muß ich eine Rechnung VON MIR GESCHRIEBEN (Einnahme) ohne MwSt nach §19 UStG! eintragen . (nicht §13)
    WICHTIG ich arbeite ansonsten nur auf Lohnsteuerkarte und habe Keine Firma.

    Und warum macht man dies, wenn man kein Unternehmer ist?


    WISO steuer:Start kann dies nicht und ist nur für Arbeitnehmer geeignet. Du benötigst in jedem Fall WISO steuer:Sparbuch. Und da dann, abhängig von der art der Tätigkeit, die Einkunftsart auswählen und die Angaben zur EÜR tätigen.

  • nach §19 ist genau dafür da, weil man kein Unternehmer ist .
    Ich habe WISO steuer:Sparbuch.
    Ich finde bei meiner angegebenen Tätigkeit KEINEN Reiter bei dem ich dies eintragen kann ,


    Danke für die schnelle Antwort

    • Offizieller Beitrag

    §19 ist genau dafür da, weil man kein Unternehmer ist .

    Irrtum, diese Regelung ist für Unternehmer gedacht, die von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Absatz 1 UStG gebrauchmachen.

    Ich finde bei meiner angegebenen Tätigkeit KEINEN Reiter bei dem ich dies eintragen kann ,

    Dann solltest Du mal bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit weitersuchen.


    Und Du brauchst nicht alles mögliche in Großschrift herausschreien.

  • Irrtum, diese Regelung ist für Unternehmer gedacht, die von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Absatz 1 UStG gebrauchmachen.

    Dann solltest Du mal bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit weitersuchen.
    Und Du brauchst nicht alles mögliche in Großschrift herausschreien.


    Dann solltest Du mal bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit weitersuchen.

    ok dann such ich, wenn es hier keiner weiß !
    Danke

    • Offizieller Beitrag

    ok dann such ich, wenn es hier keiner weiß !

    Wer sagt, dass es hier niemand wüsste? Wenn Du jegliche Info zur Art der Tätigkeit verschweigst, dann kann einfach niemand etwas dazu sagen. Und die paar Klicks im Programm wirst Du ja noch machen können.

  • wenn es hier keiner weiß !

    zumindest weiß immer noch keiner, welche Tätigkeit Dich berechtigt eine Rechnung zu schreiben.
    Das kann man zwar auch ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, jedoch sind auch hier Grenzen gesetzt.


    Es ist also nicht einfach, pauschal deine Frage "wo Rechnung ohne MwSt nach §19 UStG eintragen?" zu beantworten.
    Du schreibst dass Du keine Firma hast.
    Also "könnte" es eine selbständige o. freiberufliche Tätigkeit sein. (siehe Bildanhang)
    Aber dieses "könnte" kann nun mal nicht zu einer vernünftigen Antwort führen.
    Denn dann "könntest" Du den Betrag welchen Du mit der Rechnung erwirtschaftet hast irgendwo falsch einsetzen.
    Zudem "könnte" der Rechnungsbetrag ja nicht gleich "steuerbarer Erlös" sein, weil vllt. auch noch Kosten entstanden, welchen den Überschussbetrag mindern. Dann hättest Du zu viel Gewinn eingetragen.
    Also müsste durch eine EÜRechnung festgestellt werden, was von der Rechnung zum versteuern "hängen" blieb.


    Du siehst, zu viele "könnte" wenn und abers.
    Jetzt bist Du wieder am Zug.


  • Frage: Wo genau , in welcher Rubrik, in welchem Reiter bei WiSo Steuer 2016 muß ich eine Rechnung VON MIR GESCHRIEBEN (Einnahme) ohne MwSt nach §19 UStG! eintragen . (nicht §13)

    Was genau meinst du denn mit § 13? UStG? Dieser Paragraph sagt etwas aus über den Zeitpunkt, wenn die Umsatzsteuer entsteht, aber nicht, ob Umsatzsteuer entsteht. Zu § 19 UStG hat miwe4 das Notwendige gesagt. Oder meinst du §k 13 EStG? Passt aber wohl auch nicht, da hier die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft angeprochen werden. Oder bist du Nebenerwerbslandwirt?


    Bevor du hier Leuten, die in ihrer Freizeit versuchen, dir zu helfen, beschimpfst, solltest du erst einmal klar sagen, was du eigentlich willst (maxi_floor hat hier ja einiges zu gesagt). Erst dann kann dir auch geholfen werden.


    Gruß nesciens

  • Hallo maxi_floor
    Vielen Dank genau das wollte ich hören .
    Ich wusste nicht , dass zur Beantwortung meiner Frage noch Angaben fehlen.
    Tätigkeit : selbständige o. freiberufliche ....
    Denke mal freiberuflich Tätigkeit
    ist Richtig.



    Ich bin Kameramann und habe in dem Fall einen kleinen Job übernommen.
    Die Rechnung ist ein kleiner Betrag unter 500 Euro.
    Wie gesagt die einzige Rechnung ( also unter dieser Maximalsumme des §19 ) im Jahr 2015


    Ich glaube dein Screenshot, da bin ich Richtig. ...richtig?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube dein Screenshot, da bin ich Richtig. ...richtig?

    Ja.


    Die selbständige Tätigkeit kannst Du dem FA formlos anzeigen. Und Du bist insoweit natürlich unternehmerisch tätig.