Hallo zusammen,
wir haben unsere Einliegerwohnung vermietet.
2015 haben wir den Garten angelegt. Diese Kosten sind anteilsmäßig anzusetzen. Habe den Gesamtbetrag unter den Werbungskosten, sonstige Kosten, Herstellungskosten der gärtnerischen Anlagen eingetragen
Die Abschreibung der Einbauküche der Einliegerwohnung ist auf 10 Jahre abzuschreiben und direkt zuordenbar. Habe sie unter Werbungskosten, sonstige Kosten, sonstige Kosten eingetragen.
Mein Problem: Ich kann unter Werbungskosten, Sonstigen Kosten nur auswählen direkt zuordenbar oder anteilsmäßig.
Ich muss ja aber nen Teil anteilsmäßig und nen Teil direkt zuordnen. Wie gehe ich da vor?
Zusätzlich haben wir an der Terrasse der Einliegerwohnung einebereits vorhandene Marksie anbringen lassen. Kann ich den Aufwand in 2015 voll ansetzen oder muss ich auf eine bestimmte Nutzungsdauer abschreiben? Wenn ja, wie lange?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe
Bianca