Hallo,
ich habe eine Frage zur korrekten Verrechnung der Kosten für unsere teilweise selbstgenutzte Ferienwohnung (Link entfernt
Ich will mit der Option "teilweise vermietet und teilweise selbstgenutzt..." arbeiten. Hier werden die Kosten entsprechend dem Verhältnis vermietete Tage zu selbstgenutzten Tagen geteilt und angerechnet.
Meine Frage 1: Welche Kosten genau werden hier geteilt? Nur Abschreibungen? Alle Betriebskosten? Alle sonstigen Kosten?
Meine Frage 2: Wo muß ich diejenigen Kosten, die ausschließlich durch die Vermietung entstehen (z. B. für Werbung oder Reinigungsservice für die Urlauber), eintragen, damit diese nicht im Nutzungsverhältnis anteilmäßig sondern in voller Höhe berücksichtigt werden.
Grüße Steffen