Hallo zusammen,
ich habe eine weitere - etwas kompliziertere - Frage, diese betrifft meine Krankenversicherung.
Ich habe eine private Basis-Krankenversicherung für 2015 gehabt und wurde auf eine gesetzliche Krankenversicherung eingestuft. Somit wurden nachträglich einige Dinge geändert.
Einige Beträge der GKV musste ich selbst nachzahlen (während die PKV ebenfalls von mir bezahlt wurde); Die Nachzahlung der GKV-Beiträge war aber erst Anfang 2016 geschehen. Auf den Lohnsteuerbescheinigungen ist nur die PKV vermerkt.
Müssen die nachgezahlten GKV-Beiträge für 2015 (wenn angefallen) angegeben werden oder erst für 2016 (wenn bezahlt)?
Falls die GKV angegeben werden muss, wie sollte das eingetragen werden?
Teile der Beiträge wurden in einigen Monaten doppelt entrichtet (PKV und GKV wurden parallel gezahlt).
Wie trage ich das in das Steuersparbuch ein?
(Auf der Lohnsteuer-Bescheinigung ist die GKV im Hauptjob angegeben, im Nebenjob die PKV)
Vielen Dank
rolli