Abfindung bei steuerfreiem Einkommen

  • Hallo zusammen und guten Abend!


    Obwohl ich mich heute bei einer Steuerberaterin habe beraten lassen, verwirrt mich die Berechnung meines WISO-Programms (Steuer 2016) noch immer. 8|
    Ich würde mich freuen, wenn hier jemand vielleicht einen heißen Tipp hat.
    Folgender Fall:


    Mein Jahreseinkommen Brutto 2015: 8.700 € (Januar-Februar)


    Ich habe mit Steuerklasse 1 gearbeitet und bin dann Ende Februar mit einer Abfindung i.H.v. 38.000 € ausgestiegen.
    Auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind Lohnsteuer, Soli etc. auch aufgeführt (diese wurden also vom AG einbehalten).
    Ich habe das ganze Jahr über nicht mehr gearbeitet, da ich ein Studium begonnen habe.


    Mein ehemaliger AG hat mir vorher bereits berechnet, dass der Abfindungsbetrag Brutto = Netto sein wird. Angewandt wurde die Fünftelregelung.
    Das hat mir die Steuerberaterin heute nochmal bestätigt.


    Ihre Begründung und die meines ehemaligen AG:
    Das o.s. Jahreseinkommen liegt, abzüglich der Werbungskostenpauschale von 1.000 €, unter dem Höchstbetrag für steuerfreies Einkommen
    und ist somit steuerfrei. Somit beträgt die Abfindung 38,000 €, das steuerpflichtige Einkommen beträgt 0 € und auf die Abfindung fallen
    keine Steuern an. Das habe ich gerade auch nochmal in diverse Abfindungsrechner eingetippt und das scheint also auch zu stimmen.


    Trage ich die Angaben meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung *ohne* die Abfindungssumme in mein WISO-Programm ein, wird mit als Erstattungsbetrag
    auch die zuviel entrichtete Lohnsteuer etc. als Rückerstattungsbetrag angezeigt.


    Wenn ich nun allerdings unter 10. ("Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre...") meine Abfindung eingebe (so wie das
    auch auf meiner Lohnsteuerbescheinigung eingetragen ist), wird mir plötzlich eine hohe Nachzahlung angezeigt. Die Steuerberaterin meint,
    dass dies ein Berechnungsproblem der Software sein muss, da diese bei der Berechnung des zu besteuernden Einkommens und der Einkommenssteuer
    meinen Bruttoarbeitslohn (8.700 €) der Abfindung hinzurechnet und sich somit ein Bruttoarbeitslohn über 46.000 € ergibt.


    Sie ist der Meinung (und ihr Kollege hat die Daten auch mal in DATEV eingegeben), dass ich eine Steuererstattung bekomme. Mir ist trotzdem irgendwie
    noch unwohl, da mir WISO ja eine deutliche Nachzahlung anzeigt. Ich überlege schon, die Steuererklärung diesmal komplett von der Steuerberaterin machen
    zu lassen (normalerweise mache ich das immer selbst), aber vielleicht weiß ja jemand, ob das ein Fehler bei WISO ist (ich verlasse mich eigentlich immer
    auf WISO und kann mir selbst schwer vorstellen, dass da ein Fehler im Programm ist).


    Würde mich über einen Tipp sehr freuen :)
    Viele Grüße
    Antolina


    Nachtrag:
    Ich habe eben nochmal gerechnet und wollte meinen Weg hier noch ergänzen, vielleicht hilft das beim Verständnis.
    Laut der Fünftelregelung läuft die Berechnung wie folgt ab:
    Zuerst wird die Steuer auf das Jahreseinkommen berechnet. Da ich dank Pauschbetrag unter dem Grundfreibetrag bleibe, ist
    meine Einkommenssteuer gleich 0 €. Dann wird die Abfindung durch fünf geteilt (38.000 € / 5 = 7.700 €) und dieser Betrag dem
    zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Also 0 € + 7.700 € = 7.700 €. Hier wird erneut die Steuer berechnet. Da diese Summe
    wieder unter dem Grundfreibetrag liegt sind auch hier die Steuern gleich 0 €. Zum Schluss muss dieser Wert mit 5 addiert werden, um die
    Steuerbelastung der gesamten Abfindung zu berechnen. 0 € mal 5 sind natürlich weiterhin 0 €. Das muss WISO doch irgendwo erkennen, oder? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Programm einen solchen Fall nicht kennt. ?(

    • Offizieller Beitrag

    Das o.s. Jahreseinkommen liegt, abzüglich der Werbungskostenpauschale von 1.000 €, unter dem Höchstbetrag für steuerfreies Einkommen
    und ist somit steuerfrei.

    Was für ein steuerfreies Einkommen? ?(

    dass da ein Fehler im Programm ist).

    Welches Programm bzw. welche Programmversion?


    Ich gehe eher von einem Eingabefehler aus, den man aber ohne Screens bereinigter Eingabemasken nicht nachvollziehen kann.

  • Was für ein steuerfreies Einkommen? ?(

    Welches Programm bzw. welche Programmversion?
    Ich gehe eher von einem Eingabefehler aus, den man aber ohne Screens bereinigter Eingabemasken nicht nachvollziehen kann.

    Hallo miwe4!
    Vielleicht habe ich mich mit der Wortwahl etwas vertan. Ich habe gerade nochmal meinen Beitrag um einen Nachtrag ergänzt.
    Ich meine, dass mein Jahresbrutto von knapp 8.700 abzüglich 1.000 Werbungskostenpauschale ja bei 7.700 € liegt und somit keine
    Steuern auf die 7.700 € anfallen.


    Ich benutze WISO steuer:Start 2016 in der Programmversion 23.05.1404
    Was meinst du denn mit "bereinigte Eingabemasken"?

    • Offizieller Beitrag

    Ich bleibe bei einem Eingabefehler, denn bei mir ergibt sich auch eine Erstattung wegen 0€ ESt. Und die Start-Version sollte sich vom Sparbuch insoweit nicht unterscheiden.


  • Ja, also irgendwo mache ich wohl definitiv etwas falsch.
    Ich habe jetzt mal nicht meine Originaldaten (also centgenau) von der Lohnsteuerbescheinigung
    genommen, sondern dieselben Werte wie du eingegeben (hinzu kommen noch gerundet 810 € in Zeile 25, 117 € in Zeile 27 und 130 € in Zeile 28),
    damit man das mal vergleichen kann. Tatsächlich wurden bei mir vom AG aber 1.790 € Lohnsteuer einbehalten. Wie gesagt, ich habe mal die 1.000 so wie du eingegeben.


    Hier siehst du schon mein Horrorergebnis.


    Die Dauer des Dienstverhältnisses war: 01.01. bis 28.02.15
    Soll ich mal meine Daten gerundet eingeben und das auch nochmal posten, oder erkennst du den Fehler vielleicht schon?
    Danke dir vorab!

  • So, ich habe jetzt mal Screenshots von meinen Eingaben gemacht, genauso so wie sie auf der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen (auf den Cent genau, ohne etwas auszulassen). Das habe ich wirklich schon zigfach gemacht, also die Zahlen stimmen, der Eingabefehler muss dann ja wahrscheinlich woanders liegen ?(

  • Aktuelle Programmupdates hast Du gezogen? Evtl. bei Datenübernahme aus dem Vorjahr irgend etwas nicht bereinigt?

    Habe ich eben gemacht. Letzte Version war: 23.05.1404.
    Jetzige Version ist 23.06.1476.


    Eine Datenübernahme aus dem Vorjahr habe ich nicht gemacht, ich habe alles manuell eingegeben.


    Geändert hat das bei mir am Nachzahlungsbetrag leider nichts.
    Ich komme einfach nicht dahinter, was ich da falsch mache...

    • Offizieller Beitrag

    Hast Du die entsprechende Eingabemaske schon einmal komplett gelöscht?


    Ansonsten würde ich mal eine Datensicherung machen bzw. auch zusätzlich die Datei als Kopie einmal oder mehrfach sichern. Dann das Programm deinstallieren, den PC neu starten, dann die Firewall bzw. eine Antivirensoftware temporär deaktivieren und das Programm neu installieren. Dann alle Updates ziehen und es mit einer Neueingabe der Lohnsteuerdaten probieren. Nicht vergessen, Firewall/Virenschutz wieder zu aktivieren.

  • Oha, das werde ich dann morgen früh mal machen =O
    Ich habe die Eingabemaske schon mehrfach gelöscht und auch immer wieder mal neue Dateien
    angelegt und den ganzen Spaß von vorne begonnen.


    Hast du denn irgendetwas zusätzlich angegeben, was ich vielleicht vergessen habe (also außerhalb der
    Eingabemaske "Arbeitnehmer / Lohnsteuerbescheinigungen"?)


    Mich wundert, dass wir in der detaillierten Aufstellung folgende Unterschiedlichkeiten haben:
    Berechnung der Einkommenssteuer
    Zu versteuern nach
    dem Grundtarif 6.091 € (Du: 0 €)
    § 34 Abs. 1 EStG 37.380 € (Du: 32.240 €)


    Ich verzweifele schon langsam... ;(


    Wenn du die Daten aus meinen obigen Screenshots bei dir im WISO-Programm eingibst, kommt dann immer
    noch eine Steuererstattung raus?

  • Hast Du die entsprechende Eingabemaske schon einmal komplett gelöscht?


    Ansonsten würde ich mal eine Datensicherung machen bzw. auch zusätzlich die Datei als Kopie einmal oder mehrfach sichern. Dann das Programm deinstallieren, den PC neu starten, dann die Firewall bzw. eine Antivirensoftware temporär deaktivieren und das Programm neu installieren. Dann alle Updates ziehen und es mit einer Neueingabe der Lohnsteuerdaten probieren. Nicht vergessen, Firewall/Virenschutz wieder zu aktivieren.

    Ich habe es jetzt doch noch gemacht (lies mir keine Ruhe...).
    Gebracht hat es leider nichts. :S


    Mir wird immer eine Nachzahlung i.H.v. 3.237,84 € angezeigt :thumbdown:

    • Offizieller Beitrag

    Bitte ein bisschen Geduld. Auch in meiner Testdatei zeigte sich bei ein paar Änderungen eine ähnliche Tendenz wie bei Dir. Muss ich im Laufe des Tages mal schauen. Macht mich neugierig.

  • Super, danke dir!


    Ich habe mir gestern noch das Steuer Sparbuch als Download gekauft, um da mal die Werte einzugeben und zu vergleichen (du schriebst ja, dass du das Sparbuch nutzt). Allerdings bekomme ich immer eine Fehlermeldung und ich kann das Programm nicht herunterladen. Habe Firewall etc. schon ausgeschaltet und den Download als Admin gestartet - keine Chance. Muss das gleich nochmal probieren.

  • Hallo Antolina,


    ich vermute, dein Arbeitgeber (und auch deine Steuerberaterin) sind hier einem Irrtum unterlegen. Dein "normales" Einkommen allein wäre wegen Unterschreitens des Existenzminimums steuerfrei. Aber - und das ist ein großes Aber - durch die Abfindung wird trotz Fünftelregelung Einkommensteuer fällig, da das Existenzminimum dadurch eben überschritten wird. Der Steuersatz wird durch die Fünftelregelung reduziert, aber das Einkommen bleibt. Dein Arbeitgeber hätte dies bei der Berechnung der Steuer berücksichtigen müssen (übrigens auch bei den Sozialabgaben nach m. M.) und entsprechend Steuern (und Sozialababen) einbehalten müssen.


    Sprich dies bitte mit deiner Beraterin noch einmal durch. Es tut mir für dich persönlich leid, weil du dich auf den Arbeitgeber und die Steuerberaterin verlassen hast, aber ich glaube, WISO rechnet hier richtig (egal ob mit der Startversion oder mit dem Sparbuch).


    Was mir noch aufgefallen ist: in der Lohnsteuerbescheinigung fehlen die Arbeitgeberanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung. Auch steht kein Betrag bei der Arbeitslosenversicherung. Das solltest du auch noch einmal prüfen.

    • Offizieller Beitrag

    Also ich habe jetzt mal eine neue und saubere Datei mit den von Dir genannten Zahlen eingegeben und bin auch bei einer Nachzahlung. Die Berechnung scheint m.E. einwandfrei und zutreffend.



    Was mir noch aufgefallen ist: in der Lohnsteuerbescheinigung fehlen die Arbeitgeberanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung. Auch steht kein Betrag bei der Arbeitslosenversicherung. Das solltest du auch noch einmal prüfen.

    Das war mir in der Tat auch aufgefallen.

    Der Steuersatz wird durch die Fünftelregelung reduziert, aber das Einkommen bleibt. Dein Arbeitgeber hätte dies bei der Berechnung der Steuer berücksichtigen müssen (übrigens auch bei den Sozialabgaben nach m. M.) und entsprechend Steuern (und Sozialabgaben) einbehalten müssen.

    Würde ich ebenso sehen.


    Auch sollten doch abziehbare Vorsorgebeiträge für die Zeit nach der Entlassung vorhanden sein. KV/PV etc. muss, oder besser sollte, doch auch ab dem 01.03.2015 vorhanden sein. Kfz-Haftpflicht etc. ebenso. Erst dann lässt sich doch ein endgültiges Ergebnis absehen. Also erst einmal alles an Zahlen eingeben und dann ggf. erst aufregen.

  • Hallo babuschka,


    ich bin ja selbst unschlüssig, was ich von all dem halten soll. Aber mein Ex-AG ist ein großer deutscher Konzern, der eigentlich viel Erfahrung mit Abfindungsprogrammen hat. Mir wurde bereits vor Aushändigung der Lohnsteuerbescheinigung eine unverbindliche Prognose der Netto-Abfindung und der Steuer mitgeteilt. Die Steuerberaterin hat das gestern nochmal bestätigt und bei der Dateneingabe in DATEV eine Rückerstattung angezeigt bekommen (leider habe ich davon keinen Ausdruck erhalten, aber ich werde am Montag definitiv nochmal bei ihr vorbeischauen).


    Hattest du meine Berechnung (die sie mir auch so vorgelegt hat) gesehen?



    Haben AG, Steuerberaterin und ich hier einen Denkfehler? ?(


    Mein AG hat doch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt (s. Screenshots). Die sind auf meiner Lohnsteuerbescheinigung unter 22 und 23 ausgefüllt.


    Die Steuerberaterin hat sich die elektronische Lohnsteuer ja gestern auch nochmal im Detail angeschaut und direkt gemeint, dass bei einem Jahresbruttoarbeitslohn von 8.658,45 € sowieso keine Einkommenssteuer gezahlt wird und die Abfindung somit steuerfrei ist. Ihr Kollege hatte letzte Woche wohl einen Mandanten, mit einer ganz ähnlichen Konstellation. Es hilft ja leider nichts, ich werde dann nochmal bei ihr "vorsprechen" und sie bitten, mir mal ihre Berechnung im Detail zu zeigen (ich war ja "nur" zur Beratung dort, nicht um die Steuererklärung von ihr machen zu lassen). :(

  • Auch sollten doch abziehbare Vorsorgebeiträge für die Zeit nach der Entlassung vorhanden sein. KV/PV etc. muss, oder besser sollte, doch auch ab dem 01.03.2015 vorhanden sein. Kfz-Haftpflicht etc. ebenso. Erst dann lässt sich doch ein endgültiges Ergebnis absehen. Also erst einmal alles an Zahlen eingeben und dann ggf. erst aufregen.

    Ich habe direkt am 01.03. ein Studium begonnen und habe ab da die studentischen Versicherungsbeiträge meiner Krankenkasse bezahlt. Wenn ich die Kosten für mein Studium absetze, dann reduziert sich zwar die Nachzahlung deutlich, bleibt aber immer noch bei > 1.300 €.


    Danke für die Unterstützung! Um das abschließend zu klären, werde ich, wie gesagt, nochmal bei der Steuerberaterin vorbeigehen. Das Ergebnis teile ich dann hier mit.


    Schade, dass ich (voraussichtlich) falsch beraten wurde und dafür noch das Beratungsgeld zahlen muss.

  • Haben AG, Steuerberaterin und ich hier einen Denkfehler?

    Ja, das befürchte ich. Denn 8.658,45 + 7.700,00 ergeben nun einmal 16.358,45 Brutto.
    Die Berechnung ist allerdings komplizierter; sieh' dir hierzu einmal die Berechnung von miwe4 an (und nimm sie auch zur Beraterin mit).

    • Offizieller Beitrag

    Zuerst wird die Steuer auf das Jahreseinkommen berechnet. Da ich dank Pauschbetrag unter dem Grundfreibetrag bleibe, ist
    meine Einkommenssteuer gleich 0 €. Dann wird die Abfindung durch fünf geteilt (38.000 € / 5 = 7.700 €) und dieser Betrag dem
    zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Also 0 € + 7.700 € = 7.700 €. Hier wird erneut die Steuer berechnet. Da diese Summe
    wieder unter dem Grundfreibetrag liegt sind auch hier die Steuern gleich 0 €. Zum Schluss muss dieser Wert mit 5 addiert werden, um die
    Steuerbelastung der gesamten Abfindung zu berechnen. 0 € mal 5 sind natürlich weiterhin 0 €.

    Die Rechnung ist definitiv falsch. Bitte meine Ausführungen und meine Screens von vor ein paar Minuten beachten. Insbesondere in dem zweiten Screen ist die Berechnung dezidiert nachzuvollziehen. Und jeder Euro, der Dein reguläres z.v.E. mindert, wirkt sich enorm aus. Also bitte wirklich alles eintragen. Können doch nicht nur studentische Versicherungsbeiträge sein. Da wird doch noch Haftpflicht (privat oder Kfz) etc. vorhanden sein. Abgesehen davon evtl. Werbungskostenabzug bei Zweitausbildung (Studium). Das solltest Du mit etwas Zeitaufwand durchaus in den Griff bekommen. Auch im Programm mal ein bisschen stöbern. Entweder Du liest diesbezüglich auch einmal hier im Forum über die Forumssuche nach oder Du lässt es wirklich von der Beraterin machen. Werbungskosten 01.01.-28.02 natürlich auch nicht vergessen, sofern Du im Kalenderjahr über 1.000€ kommen solltest. Davon gehe ich bei Studium allerdings aus. Wobei ich mir mir zu deren Aussagen jetzt weitere Kommentare verkneifen möchte. Ich bin mir bei dem von Dir bisher Erwähnten sicher, dass Du die Steuerschuld auch ohne Berater auf 0€ drücken kannst.

  • Ok, eure Rechnung kann ich nachvollziehen.


    Ich habe der Steuerberaterin ja folgende Screens gestern als Ausdruck vorgelegt.
    Die hat sie sich angeschaut und direkt gesagt, dass sie nicht nachvollziehen kann, warum
    WISO bei Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit die Abfindung zum Bruttolohn addiert.
    Aus ihrer Sicht müsste da die Berechnung "Einkommenssteuer auf Bruttojahreslohn von knapp 8.700€"
    und "Abfindung" getrennt aufgeführt werden.


    Ich verstehe aber eure Rechnung. Ich nehme also die ganzen Dokumente morgen nochmal mit
    zu ihr und dann soll sie mir bitte zeigen, was sich bei ihrer Dateneingabe in DATEV dann ändert.
    Schade, dass ich es nicht gesehen und auch keinen Ausdruck davon habe.
    Sie war felsenfest davon überzeugt, dass ich die gezahlte Lohnsteuer von 1.700 € erstattet bekomme
    und das war's dann. Bin wirklich gespannt, was sie am Montag dazu sagt, wenn ich nochmal mit meiner
    und euren Berechnungen auf der Matte stehe.


    Danke!