Abfindung bei steuerfreiem Einkommen

    • Offizieller Beitrag

    wie versprochen wollte ich heute ja Bericht erstatten. Also zunächst einmal war der Anruf bei der Steuerberaterin sehr ernüchternd. Sie meinte, dass sie mir die Berechnung nur dann vorlegen kann, wenn sie für mich eine neue Datei anlegt und die Steuererklärung somit direkt komplett für mich erledigt. Das berechnet sie natürlich (mit ca. 120 €, wie sie am Telefon sagte). Einen kurzfristigen Termin habe ich leider auch nicht bekommen. Mich wundert das insgesamt doch sehr, da sie mir am Freitag ja gesagt hat, ihr Kollege hätte die Daten in DATEV eingegeben und die Rückerstattung angezeigt bekommen (abgesehen von ihrer felsenfesten Überzeugung, ich bekäme 1.700 € an Lohnsteuer erstattet). Ihre Berechnung ist für mich somit noch immer nicht nachvollziehbar.

    In meinen Augen nicht unbedingt seriös und wenig professionell. Was hat sie sich denn überhaupt notiert und gespeichert? ?(

    Ich habe dann einfach mal bei einem zweiten Steuerberater hier in der Gegend angerufen und wollte auch da eine Beratung vereinbaren. Der Herr war sehr freundlich und hat mich dann schlussendlich kostenlos am Telefon beraten - er meinte, dass sowohl AG und Steuerberaterin einem Denkfehler aufgesessen sind und die Rückzahlung sehr wahrscheinlich ist. Er hat meine Daten dann nebenbei auch mal eingetippt bzw. kurz gerechnet und kam ebenfalls zu dem Schluss, dass WISO zuverlässig die Nachzahlung errechnet hat.

    Prima, überrascht mich jetzt aber nicht wirklich, dass wir hier richtig liegen.

    Fairerweise meinte er dann auch, dass es sich wirtschaftlich überhaupt nicht lohnen würde, die Steuererklärung über ihn zu machen, weil ich dann am Ende einfach nur unnötig Geld ausgegeben würde. Wir haben bestimmt 15 Min telefoniert und dass er mir das einfach unentgeltlich am Telefon erklärt hat, fand ich schon sehr nett.

    Den würde ich mir an Deiner Stelle z.B. merken. Von der Sorte kenne ich allerdings auch ein paar.

    Über die Zahlung der Beratungsgebühr bin ich immer noch unschlüssig... Wie ist das eigentlich, wenn man falsch beraten wird? Muss ich dafür dann die volle Summe zahlen? Naja, am Ende wird es vielleicht auf ein Lehrgeld (und Leergeld...) hinauslaufen.

    Die Gebühr für eine eingehende Erstberatung ist ja nur für Zeitaufwand. Die Qualität der Antwort ist da wohl leider nicht mit einbezogen in die Gebührenordnung der Steuerberater. Wobei ich da je nach Höhe der Rechnung schon etwas Druck ausüben würde. Wobei Dir ein Juraforum wohl sagen würde, Kopf hoch und nicht lange ärgern. Wobei Steuerberater durchaus für durch sie verursachte Schäden haften und auch insoweit versichert sind. Nur Schaden ist Dir ja, außer wahrscheinlich Ihrer Rechnung trotz Falschauskunft, keiner entstanden. Das Steuerrecht bzw. die zu ziehenden Rechtsfolgen ändert sich ja dadurch nicht.

    Danke für die Unterstützung und wenn ich den Steuerbescheid habe, werde ich hier nochmal posten.

    Das wäre nett.

  • hallo Antoniola,


    Danke für den Ausführlichen Bericht.

    Über die Zahlung der Beratungsgebühr bin ich immer noch unschlüssig...

    Hier würde ich erst einmal die Kostennote/Rechnung UND den Steuerbescheid abwarten. Bei einer evtl. Mahnung durch die Steuerberaterin darauf hinweisen, dass vllt. eine Falschberatung vorliegt und Du 1.) Den Steuerbescheid abwarten möchtest um Dich dann 2.) erst mit einem Anwalt über das weitere Vorgehen zu beraten.
    (gut Ding will eben Weile haben)


    toi toi toi

  • Die Gebühr für eine eingehende Erstberatung ist ja nur für Zeitaufwand. Die Qualität der Antwort ist da wohl leider nicht mit einbezogen in die Gebührenordnung der Steuerberater. Wobei ich da je nach Höhe der Rechnung schon etwas Druck ausüben würde. Wobei Dir ein Juraforum wohl sagen würde, Kopf hoch und nicht lange ärgern. Wobei Steuerberater durchaus für durch sie verursachte Schäden haften und auch insoweit versichert sind. Nur Schaden ist Dir ja, außer wahrscheinlich Ihrer Rechnung trotz Falschauskunft, keiner entstanden. Das Steuerrecht bzw. die zu ziehenden Rechtsfolgen ändert sich ja dadurch nicht.

    Wobei ich dazu sagen muss, dass sie bei der Erstberatung ja der Meinung war, dass ich meine ganzen Ausgaben für das Studium etc. überhaupt nicht erst geltend machen muss, da ich ja sowieso nicht mehr als die (aus ihrer Sicht zu viel) einbezahlte Lohnsteuer erstattet bekommen würde. Also sie meinte, dass ich die knapp 1.700 Lohnsteuer, die auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen, ja voll zurückerhalte und ich somit gar keine anderen Ausgaben ansetzen müsste, da es ja sowieso keine weitere Erstattung bringen würde. Das hat mich am Freitag schon sehr stutzig gemacht, denn da ich ja auch noch etwas länger studieren werde, ist es ja prinzipiell auch nicht schlecht, von Anfang an dem Sachbearbeiter beim FA die vollständigen Unterlagen über die Ausgaben zukommen zu lassen. Worauf ich hinaus will: Hätte ich einfach "blind" bzw. nach bestem Wissen und Gewissen auf ihren Rat gehört, dann wäre der Schock ja umso größer gewesen. Statt 1.300 wäre dann die Nachzahlung von 3.000 € herausgekommen und insofern ärgert es mich schon sehr, dass ich dafür jetzt Geld bezahlen muss und schlimmstenfalls (hätte ich mich nicht selbst gewundert, da WISO mir ja immer ein zuverlässiger Begleiter war, und hätte ich nicht hier im Forum gepostet) einem wirklich blöden Fehler aufgesessen wäre. Da habe ich von einer "professionellen" Steuerberaterin auch in einer Erstberatung doch mehr erwartet... (Das gilt jetzt natürlich nur für diese Dame, ich will damit keinesfalls einen Berufszweig über einen Kamm scheren. Dumm nur, dass meine erste Beratung dann gleich eine falsche war).

  • Hallo antolina,


    wenn du dir ganz unschlüssig bist (der Rat von maxi_floor ist nicht schlecht), wende dich an die für euch zuständige Steuerberaterkammer. Die kann prüfen, ob hier ein Honoraranspruch gegeben ist bei solch groben Fehlern (aber erst wenn die Rechnung vorliegt). Dann kann man sehen, was sie genau berechnet. Bin einmal gespannt, ob sie da auch solche Fehler macht.


    Den zweiten StB würde ich mir wirklich merken - es gibt Gottseidank mehr von dieser Sorte als von den "unfähigen".


    Gruß nesciens

  • Hallo zusammen,


    ich wollte mal ein kurzes Update geben:


    Der Rechnungsbetrag der Steuerberaterin lag nun bei knapp 35 Euro.


    Ich habe mich die letzten Tage nochmal intensiv hingesetzt, Belege gesammelt und alle Kosten für das Studium, die ich noch vergessen hatte bzw. von denen ich nicht wusste, dass ich sie steuerlich absetzen kann (eigens gezahlte Krankenversicherungsbeiträge, Fahrten zur Lerngemeinschaft, Arbeitsmittel etc.) angesetzt, sodass ich jetzt sogar bei einer Erstattung von knapp 100 € gelandet bin (sofern mir vom FA alles anerkannt wird, aber ich habe ja alle Belege beigefügt). Vor allem die gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge haben nochmal einen ordentlichen Unterschied gemacht, da war ich ehrlich gesagt ziemlich überrascht.


    Endgültige Gewissheit habe ich dann ja erst mit dem Steuerbescheid, aber ich dachte, so ein Zwischenfazit wäre vielleicht für den ein oder anderen Mitlesenden interessant. Vielen Dank nochmal für die vielen Tipps!

  • Hallo zusammen,


    wie versprochen nun das Ergebnis des Steuerbescheids und der oben geführten Diskussion:
    Die Aussage der Steuerberaterin war definitiv falsch und die Berechnung von Wiso sowie hier im Forum
    war absolut richtig.


    Durch das Ansetzen diverser Studienkosten bin ich glimpflich davon gekommen und habe eine kleine
    Steuererstattung erhalten, aber die Abfindung war - entgegen der Aussagen meines Ex-AG und der
    Steuerberaterin - nicht steuerfrei.


    Vielen Dank an alle, dass ihr euch die Mühe gemacht habt, mir hier den Sachverhalt korrekt zu erklären.
    Das Thema ist für mich glücklicherweise nun ohne hohe Nachzahlung abgeschlossen.

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für die Rückmeldung. Das freut mich für Dich. Wie schon mehrfach gesagt, hätte mich alles andere auch gewundert und mich an meiner Ausbildung und Berufserfahrung zweifeln lassen. :)