wie versprochen wollte ich heute ja Bericht erstatten. Also zunächst einmal war der Anruf bei der Steuerberaterin sehr ernüchternd. Sie meinte, dass sie mir die Berechnung nur dann vorlegen kann, wenn sie für mich eine neue Datei anlegt und die Steuererklärung somit direkt komplett für mich erledigt. Das berechnet sie natürlich (mit ca. 120 €, wie sie am Telefon sagte). Einen kurzfristigen Termin habe ich leider auch nicht bekommen. Mich wundert das insgesamt doch sehr, da sie mir am Freitag ja gesagt hat, ihr Kollege hätte die Daten in DATEV eingegeben und die Rückerstattung angezeigt bekommen (abgesehen von ihrer felsenfesten Überzeugung, ich bekäme 1.700 € an Lohnsteuer erstattet). Ihre Berechnung ist für mich somit noch immer nicht nachvollziehbar.
In meinen Augen nicht unbedingt seriös und wenig professionell. Was hat sie sich denn überhaupt notiert und gespeichert?
Ich habe dann einfach mal bei einem zweiten Steuerberater hier in der Gegend angerufen und wollte auch da eine Beratung vereinbaren. Der Herr war sehr freundlich und hat mich dann schlussendlich kostenlos am Telefon beraten - er meinte, dass sowohl AG und Steuerberaterin einem Denkfehler aufgesessen sind und die Rückzahlung sehr wahrscheinlich ist. Er hat meine Daten dann nebenbei auch mal eingetippt bzw. kurz gerechnet und kam ebenfalls zu dem Schluss, dass WISO zuverlässig die Nachzahlung errechnet hat.
Prima, überrascht mich jetzt aber nicht wirklich, dass wir hier richtig liegen.
Fairerweise meinte er dann auch, dass es sich wirtschaftlich überhaupt nicht lohnen würde, die Steuererklärung über ihn zu machen, weil ich dann am Ende einfach nur unnötig Geld ausgegeben würde. Wir haben bestimmt 15 Min telefoniert und dass er mir das einfach unentgeltlich am Telefon erklärt hat, fand ich schon sehr nett.
Den würde ich mir an Deiner Stelle z.B. merken. Von der Sorte kenne ich allerdings auch ein paar.
Über die Zahlung der Beratungsgebühr bin ich immer noch unschlüssig... Wie ist das eigentlich, wenn man falsch beraten wird? Muss ich dafür dann die volle Summe zahlen? Naja, am Ende wird es vielleicht auf ein Lehrgeld (und Leergeld...) hinauslaufen.
Die Gebühr für eine eingehende Erstberatung ist ja nur für Zeitaufwand. Die Qualität der Antwort ist da wohl leider nicht mit einbezogen in die Gebührenordnung der Steuerberater. Wobei ich da je nach Höhe der Rechnung schon etwas Druck ausüben würde. Wobei Dir ein Juraforum wohl sagen würde, Kopf hoch und nicht lange ärgern. Wobei Steuerberater durchaus für durch sie verursachte Schäden haften und auch insoweit versichert sind. Nur Schaden ist Dir ja, außer wahrscheinlich Ihrer Rechnung trotz Falschauskunft, keiner entstanden. Das Steuerrecht bzw. die zu ziehenden Rechtsfolgen ändert sich ja dadurch nicht.
Danke für die Unterstützung und wenn ich den Steuerbescheid habe, werde ich hier nochmal posten.
Das wäre nett.