1/5 Regelung bei Jubiläumszahlung - wo eintragen?

  • Habe im Jahr 2002 eine Jubiläumszahlung für lange Zugehörigkeit bekommen.
    Diese ist normal versteuert worden und ist Teil der Summe auf der Steuerkarte Zeile 3.
    Die Tricks/Tips sagen, daß ich diesen Jubiläumsbetrag mit der 1/5 Regelung versteuern kann, aber leider sagt der Tip nicht, wie und wo ich die Zahlen dann eintrage. Ich kann keine Spalte auf dem Formular finden, die dem Eintrag entspäche.
    Für eine Klarstellung wäre ich Dankbar.

  • Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte;Zu TZ10 u. TZ20: Als Arbeitslohn für mehrere Jahre zählen insbesondere Tantiemen für mehrere Jahre, Prämien für Unfallversicherungen für mehrere Jahre, Lohnzahlungen für mehrere Jahre aufgrund unrechtmäßigen Einbehalts durch den Arbeitgeber.


    Entschädigungen fallen z. B. bei Abfindungen aufgrund der Auflösung des Dienstverhältnisses an. Bei den Versorgungsbezügen, Arbeitslohn und Entschädigungen für mehrere Jahre handelt es sich um außerordentliche Einkünfte, für die Sie eine ermäßigte Steuer zahlen. Diese ermittelt sich wie folgt:


    5 x (Einkommensteuer von (z.v.E. - a. E. + 1/5 x a. E.) abzgl. Einkommensteuer von (z.v.E. - a. E.))
    = Steuer für die außerordentlichen Einkünfte


    Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlaßten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses, bleiben bis höchstens 8 181 € steuerfrei. Hat der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet und hat das Dienstverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden, so beträgt der Höchstbetrag 10 226 Euro. Hat der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet und hat das Dienstverhältnis mindestens 20 Jahre bestanden, so beträgt der Höchstbetrag 12 271 Euro;


    Werbungskosten zu TZ 9 und 10 der Lohnsteuerkarte
    Hierbei handelt es sich um die Werbungskosten die im Zusammenhang mit Vergütungen für mehrere Jahren stehen.


    Werbungskosten für diese Fälle können sein:
    Rechts- und Beratungskosten,Prozesskosten,Portokosten,
    Telefonkosten,Fahrtkosten,alle weitere Kosten, die im Zusammenhang der entsprechenden Einnahmen, angefallen sind.
    Handschriftl. Eintragung in Anlage N, Zeile 11+12