§34 Abs.1 EKST-Gesetz

  • Hallo, wg.Aufhebung des biometrischen Faktors hatte ich (82) 2015 eine Nachzahlung der Firmenrente für mehrere Jahre erhalten. Das FA berechnet dafür die EKST. nach §34 Abs.1 ab. Ist das rechtens?
    Danke.

    • Offizieller Beitrag

    Na, dann freue Dich doch einfach. Kannst sicherlich auch einen Antrag auf volle Besteuerung stellen. Da würde sich Herr Schäuble drüber freuen. Über das Ergebnis des Berichtigungsbescheides würdest Du Dich dann sicherlich nicht mehr freuen.