Unterhalt Hilfsbedürftige Personen

  • Hallo an alle!
    Ich habe das zweite Jahr meine Einkommensteuererklärung mit WISOSteuer gemacht und benötige eure Hilfe und euren Rat.


    Dazu erkläre ich kurz den Hintergrund – (Tut mir leid, wenn ich etwas ausschweifen sollte. Das wichtigste habe ich durch Auszeichnungen im Text hervorgehoben)


    Letztes Jahr 2015 habe ich nach meinem Studium einen Job gefunden und konnte mir eine Wohnung leisten. Ich hatte es sehr eilig auszuziehen, da ich noch bei meinem Eltern auf dem Land gewohnt habe, jeden Tag insgesamt 3 Stunden zur Arbeit fahren musste und diese gerade dabei sind sich zu trennen (extreme häusliche Unruhe, versteht sich ...) Ich habe mir mit meinem Freund (nächstes Jahr heiraten wir) eine Wohnung gesucht, sonst hätte ich alleine mit meinem Einkommen keine Chance gehabt, in Hamburg alleine eine Wohnung zu bekommen. Allerdings besuchte mein Freund zu der Zeit noch eine weiterbildende Schule zu seinem Beruf, weshalb er keinerlei Einkommen hatte. (Als Nebeninfo: Er ist 29 und seine Eltern können ihn finanziell nicht unterstützen) Wir sind zusammen gezogen weil wir uns gesagt haben, in jeder Situation füreinander einzustehen, auch finanziell.
    Ihm wurde das Wohngeld vorenthalten, weil wir in einer Beziehung leben.

    Eine große finanzielle Rettung war da der Hinweis von WISO auf Unterhalt Hilfebedürftige Personen.



    Bei der Steuererklärung habe ich den Umzug mit angegeben und den Antrag auf Unterhalt Hilfebedürftige Personen.
    Beides wurde nicht bewilligt. Ich habe Einspruch erhoben und auch kurze Zeit später Antwort erhalten. Mein Einspruch wurde nicht angenommen. Begründet wurde es folgendermaßen: mein Freund und ich wären nicht verwandt, somit ist es meine eigene Entscheidung gewesen, ihn finanziell zu Unterstützen. Habe ich da im Video von WISO ,,Den Partner unterstützt und so Steuern gespart" was falsch verstanden?
    Ausserdem meint Google zum Finanzamt, dass ich durch den Umzug 50 Minuten und nicht eine Stunde Zeitersparniss des Arbeitsweg habe ... Durch den Berufsverkehr und etwaige Bus-/Bahnausfälle, kommt die von Google berechnete Zeit ganz und garnicht hin.


    Das Finanzamt benötigt jetzt also handfeste Beweise. Aber wie soll ich das tun?
    Hat es Sinn ein weiteres Mal Einspruch zu erheben?



    Ich bedanke mich schonmal im Vorfeld für eure Hilfe! Dieses Thema belastet mich gerade sehr stark und ich bin über jeden Rat dankbar.




    Dann benötige ich noch für die Zukunft eine weitere Info: Wo finde ich die Anlage G? Bei WISO Steuer für Mac finde ich nur die Anlagen zur Freiberuflichkeit.

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt benötigt jetzt also handfeste Beweise. Aber wie soll ich das tun?

    Die Nachweise hast Du doch mit dem entsprechenden Schriftverkehr und den abschlägigen Bescheiden der Sozialbehörde:

    Ihm wurde das Wohngeld vorenthalten, weil wir in einer Beziehung leben.


    Hat es Sinn ein weiteres Mal Einspruch zu erheben?

    Warum noch einmal? Hast Du denn den Einspruch zurückgezogen bzw. hat das FA eine Einspruchsentscheidung erlassen? Ansonsten bist du in einer ganz normalen Erörterung Deines Einspruchs, in der Argumente ausgetauscht und Nachweise ggf. nachgereicht werden.

  • Die Nachweise hast Du doch mit dem entsprechenden Schriftverkehr und den abschlägigen Bescheiden der Sozialbehörde:Warum noch einmal? Hast Du denn den Einspruch zurückgezogen bzw. hat das FA eine Einspruchsentscheidung erlassen? Ansonsten bist du in einer ganz normalen Erörterung Deines Einspruchs, in der Argumente ausgetauscht und Nachweise ggf. nachgereicht werden.

    Na, wir haben ja leider keine Schriftlichen Nachweise. Mein Freund ist persönlich zum Bezirksamt gegangen und hat dort die mündliche Absage zum Wohngeld bekommen. Müsste ich mal hoffen, dass die mir rückwirkend eine schriftliche Absage zukommen lassen können?
    Und wie kann ich im Nachhinein beweisen, dass ich mehr als 50 Minuten Zeitersparnis durch dem Umzug habe, als das was Google sagt?


    Was passiert, wenn ich immer wieder Einspruch einlege? Ab wann wird es ernster?

    • Offizieller Beitrag

    Na, wir haben ja leider keine Schriftlichen Nachweise. Mein Freund ist persönlich zum Bezirksamt gegangen und hat dort die mündliche Absage zum Wohngeld bekommen. Müsste ich mal hoffen, dass die mir rückwirkend eine schriftliche Absage zukommen lassen können?

    Du musst es durch geeignete Nachweise oder entsprechende Ausführungen glaubhaft machen.

    Und wie kann ich im Nachhinein beweisen, dass ich mehr als 50 Minuten Zeitersparnis durch dem Umzug habe, als das was Google sagt?

    Im Zweifel gar nicht, da die Dinger, abhängig von dem genutzten Verkehrsmittel, schon sehr genau in den genannten Zahlen und Daten sind. Oder auch wieder mit vielen guten Worten.

    Was passiert, wenn ich immer wieder Einspruch einlege? Ab wann wird es ernster?

    Was denn jetzt? Ich fragte doch extra:

    Warum noch einmal? Hast Du denn den Einspruch zurückgezogen bzw. hat das FA eine Einspruchsentscheidung erlassen? Ansonsten bist du in einer ganz normalen Erörterung Deines Einspruchs, in der Argumente ausgetauscht und Nachweise ggf. nachgereicht werden.

    Hast Du Deinen Einspruch zurückgezogen, dann ist das Ding für das Jahr durch.

  • Vielen Dank miwe4 für deinen Rat.
    Nein, meinen Einspruch habe ich noch nicht zurückgezogen. Dann werde ich ein weiteres Schreiben erstmal hinschicken, um meiner Frist gerecht zu werden und schaue, wie ich Nachweise erbringen kann. Ich weiß aber immernoch nicht, was für Nachweise ich mir aus dem Hut zaubern soll. Ich versuche erstmal, immer weiter zu argumentieren.


    Hat jemand einen weiteren Tipp, wie ich am besten argumentiere? Gibt es Paragraphen, die ich nennen kann?

    • Offizieller Beitrag

    Hat jemand einen weiteren Tipp, wie ich am besten argumentiere?

    Einfach den Sachverhalt detailliert, vollständig und wahrheitsgemäß schildern. Und dann am besten auch vollständige Nachweise zu eigenen Einkünften und/oder Bezügen sowie etwaigem Vermögen beifügen.


    Wäre schön, wenn Du uns hinsichtlich des Ergebnisses auf dem Laufenden halten würdest.

  • Ich war heute beim Bezirksamt und habe mir extra rückwirkend eine Bescheinigung geholt, dass mein Verlobter kein Wohngeld erhalten hat, da mein Einkommen hinzugezogen wurde. Ich habe mit einem Sachbearbeiter beim Bezirksamt gesprochen und er versteht auch nicht, wieso das Finanzamt irgendwie als einziges Amt eine solche Partnerschaft nicht als eheähnlich anerkennt. Bezirksamt und Sozialamt stellen dies gleich, nur das Finanzamt will dafür eine ,,richtige Ehe" vorgewiesen bekommen.
    Ich habe den Auszug aus dem Sozialgesetzbuch im Internet gefunden. Den werde ich auch knallhart in meinen Einspruch reinkopieren:


    "Als Personen, die gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen gleichstehen, kommen insbesondere Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in Haushaltsgemeinschaft mit dem Steuerpflichtigen lebende Verwandte und Verschwägerte in Betracht (BFH-Urteil vom 23.10.2002, BStBl II 2003, 187). Seit dem 01.08.2006 können dies auch Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft (lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft) sein (§ 7 Abs. 3 Nummer 3c i. V. m. Abs. 3a SGB II und § 20 SGB XII). Ob eine Gemeinschaft in diesem Sinne vorliegt, ist ausschließlich nach sozialrechtlichen Kriterien zu beurteilen (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft).


    Hat die unterhaltene Person Leistungen der inländischen öffentlichen Hand erhalten, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, sind diese Beträge als Bezüge der unterhaltenen Person im Rahmen des § 33a Abs. 1 Satz 43 EStG zu berücksichtigen. Bei Vorliegen einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft zwischen der unterhaltenen Person und dem Steuerpflichtigen werden typischerweise Sozialleistungen gekürzt oder nicht gewährt, da bei Prüfung der Hilfsbedürftigkeit der unterhaltenen Person nicht nur deren eigenes Einkommen und Vermögen, sondern auch das Einkommen und Vermögen der mit ihm in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen berücksichtigt wird. Deshalb sind nach dem SGB II in die Prüfung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld II die Einkünfte und das Vermögen des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft einzubeziehen.


    Da die Vorschriften des § 20 Satz 1 SGB XII und der §§ 7 Abs. 3 Nummer 3c i. V. m. Abs. 3a, 9 Abs. 2 SGB II eheähnliche und lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften faktisch wie Ehegatten behandeln, bestehen keine Bedenken, wenn in diesen Fällen grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass bei der unterstützten Person die Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 Satz 24 EStG vorliegen, auch wenn sie keinen Antrag auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II gestellt hat."



    Für meinen Umzug habe ich sämtliche Interneteinträge rausgesucht zu S-Bahn-Ausfällen und Autobahn-Sperrungen.
    Ich finde es aber schon echt hart, dass das Finanzamt den psychischen Aspekt nicht mit einbezieht, denn ich war echt täglich sehr erschöpft zur Arbeit fahren müssen, aufgrund der Häuslichen Unruhe. Ich habe angeboten in meinem Schreiben, ein psychisches Gutachten erstellen zu lassen (...)
    Morgen mache ich das Schreiben versandfertig.

    • Offizieller Beitrag

    Bezirksamt und Sozialamt stellen dies gleich, nur das Finanzamt will dafür eine ,,richtige Ehe" vorgewiesen bekommen.Ich habe mit einem Sachbearbeiter beim Bezirksamt gesprochen und er versteht auch nicht, wieso das Finanzamt irgendwie als einziges Amt eine solche Partnerschaft nicht als eheähnlich anerkennt.

    Macht das FA nicht. Es kann dies aber i.d.R. nur objektiv prüfen, wenn geeignete Nachweise wie diese ->

    Ich habe mit einem Sachbearbeiter beim Bezirksamt gesprochen und er versteht auch nicht, wieso das Finanzamt irgendwie als einziges Amt eine solche Partnerschaft nicht als eheähnlich anerkennt. Bezirksamt und Sozialamt stellen dies gleich, nur das Finanzamt will dafür eine ,,richtige Ehe" vorgewiesen bekommen.

    vorgelegt werden, um dann eben dieses ->

    prüfen zu können.

    Für meinen Umzug habe ich sämtliche Interneteinträge rausgesucht zu S-Bahn-Ausfällen und Autobahn-Sperrungen.
    Ich finde es aber schon echt hart, dass das Finanzamt den psychischen Aspekt nicht mit einbezieht, denn ich war echt täglich sehr erschöpft zur Arbeit fahren müssen, aufgrund der Häuslichen Unruhe. Ich habe angeboten in meinem Schreiben, ein psychisches Gutachten erstellen zu lassen (...)

    Das wären für mich keine Gründe i.S.d. EStG.

  • Heeey!
    Unglaublich aber wahr, fast ein GANZES Jahr später kam nun endlich wieder eine Antwort. Ich kann damit aber leider nichts anfangen … kann mir jemand das bitte ins normal bürgerliche Deutsch übersetzen?
    Im Schreiben steht nun folgendes:
    Der Einspruch ist zum Teil unbegründet. Folgendes ist anzumerken:
    „ ... ist eine Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen im Sinne des §33a (1) EStG dem Grunde nach möglich. Fraglich ist in welcher Höhe der Unterhaltsaufwendungen ohne jeglichen Nachweise anerkennen zu können. In Ihrem Schreiben baten Sie zumindest um eine Berücksichtigung in Höhe des Naturalunterhaltes in Höhe von 706€ monatlich. (Jetzt kommt der Teil, indem ich den Zusammenhang leider nicht mitbekomme) Jegliche pflichtgemäße Unterhaltsarten zwischen Ehegatten werden nach dem Einkommen und des Einkommen des Partners berechnet. Zu beachten ist hier vor allem, dass ein Selbstbehalt von 1.200 (1200 was? Euro wahrscheinlich …) dem Unterhaltsverpflichteten von dessen Nettoeinkommen zugerechnet wird. Erst darüberhinaus müssen Unterhaltszahlungen geleistet werden, die wiederum unter Einbezug der sonstigen vorliegenden Umstände berechnet werden.


    Ich verstehe es echt nicht. Mein Verlobter hatte kein Einkommen und mein Einkommen lag bei 1300 € Netto. Das ist alles sehr schwammig formuliert.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist jetzt bei der Rechtsbehelfsstelle des FAs in Bearbeitung und braucht dann naturgemäß immer seine Zeit.


    Ich wüsste jetzt nicht, was für einen Selbstbehalt es beim § 33a Absatz 1 EstG gibt. So etwas habe ich nur zum Sozialversicherungsrecht gelesen. Der § 33a Absatz 1 EStG kennt nur eine "Opfergrenze".


    Ich würde mal einen Steuerberater darüberschauen lassen. Eine kurze eingehende Beratung ist nicht so teuer.

  • Toll, wie schnell du immer antwortest. Danke!
    Ich höre mich erstmal im Bekanntenkreis um. Aber ein Steuerberater wäre für die Zukunft bei solchen Sachen nicht verkehrt …


    Es hört sich halt echt so an, als würden die mir auf Würgen und Brechen mir das nicht zugestehen wollen. Ich wäre ja schon glücklich, wenn die das fehlende Wohngeld berechnen, was uns vorenthalten wurde wegen unserer eheähnlichen Gemeinschaft und uns echt gefehlt hat …

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde schon jetzt zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe gehen. Wenn das FA da wirklich extrem falsch liegt, geht dies ggf. sogar auf Rechnung des FAs. Der Berater weiß bestimmt, was ich meine. Die 1.200€ gibt es im Sozialrecht etc., aber nicht im Steuerrecht, da greift nur der tatsächliche Unterhalt oder Naturalunterhalt und eben die eigenen Einkünfte/Bezüge der unterhaltenen Person bzw. für Dich die Opfergrenze.

  • Ich würde schon jetzt zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe gehen.

    Dem würde ich zustimmen. Da die Rechtsbehelfsstelle ja geantwortet hat, wäre der nächste Schritt ja sowieso nur über Anwalt/Steuerberater möglich. Und hier scheint sich das Finanzamt möglicherweise in der Sachverhaltsbeurteilung "verrannt" zu haben.

  • Hey Leute! Endlich ist die Sache zu einem Abschluss gekommen :)
    Auch ohne Anwalt und Steuerberater ist mir das Finanzamt entgegengekommen und hat mir eine Teilerstattung gewährt. Ich bin damit vollkommen und mehr als glücklich!


    Vielen herzlichen Dank für euren Rat! Ohne euch und Durchhaltevermögen hätte ich das nicht hinbekommen :)

  • Hallo, weiß jemand, wo ich schriftlich finde, dass Naturalunterhalt für meine Tochter genauso anerkannt wird, wie Barunterhalt. In der Wiso Software steht das so, wenn ich auf das Fragezeichen gehe, aber das Finanzamt, sagt mir, es würde nur Barunterhalt angerechnet. Wenn ich es jetzt irgendwo schriftlich finden würde, könnte ich es angeben. Hab schon wie verrückt gegoogelt, finde aber nix.

    Sonnige Grüße aus Mainz

    • Offizieller Beitrag

    Hab schon wie verrückt gegoogelt, finde aber nix.

    Kann ich irgendwie nicht glauben. ?(


    https://www.google.de/search?q…&sourceid=chrome&ie=UTF-8


    wo wohnt die Tochter - wie alt - über 25? In Ihrer Wohnung?

    Eben, ein bisschen mehr Infos zum Sachverhalt sind wirklich zwingend erforderlich.

  • Meine Tochter ist 20 Jahre, wohnt zu Hause, hat keine Ausbildung und arbeitet nicht. Sie bekommt auch kein Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.

    Es gibt schon viel Info über Unterhalt, aber im Netz steht nirgends was wegen Naturalunterhalt. Ich müsste Nachweisen, dass ich es ihr überwiesen habe.


    Und sorry, ist meine erste Anfrage hier ;)