Abgabe Lohnsteuer - Nebenkostenabrechnung für Wohnung ausstehend

  • Hallo,


    sollte ja bis Ende Mai die Erklärung abgeben, warte aber immer noch von meinem Vermieter auf die Nebenkostenabrechnung (inklusive Handwerkerkosten, die umgelegt werden). Diese werden vermutlich erst im Juni/Juli eintreffen - und die will ich eben noch geltend machen...
    Kann ich diese nachreichen - einfach warten und später einreichen??
    Bin Arbeitnehmer, Klasse I, nur einen Arbeitgeber - kann ich da noch warten?? - keine Kapitalerträge....


    Vielen Dank für die Hilfe....


    Restex

  • Hallo restex,


    Bist du Vermieter? In deiner EÜR als Vermieter gehen doch nur die 2015 tatsächlich geleisteten Zahlungen und tatsächlich erhaltene Gelder ein. Die Nebenkostenabrechnung für 2015 führt doch erst 2016 zu effektiven Zahlungen, haben damit in der EÜR des Vermieters 2015 nichts zu suchen.
    Fundstelle: § 11 EStG.