Wir (Ehepaar mit zwei kleinen Kindern) sind im Herbst letzten Jahres aus dem EU-Ausland nach Deutschland zurückgezogen. Wohnsitz bestand bis zum Umzug nur im Ausland, seitdem nur in Deutschland. Während der Zeit im Ausland wurde vom ausländischen Staat das Äquivalent zum deutschen Kindergeld bezogen. Wir haben hier noch kein Kindergeld beantragt, haben aber bis zum Umzugsmonat (und inklusive dieses Monats) Kindergeld im Ausland erhalten. Ich wäre davon ausgegangen, dass wir ab dem Umzug in Deutschland Anspruch auf Kindergeld haben, da vorher weder in Deutschland gearbeitet wurde noch gewohnt wurde.
Das Steuersparbuch rechnet aber trotzdem mit einem Kindergeldanspruch (bzw. Freibetrag) für das ganze Jahr. Wenn ich das im Ausland erhaltene Kindergeld angebe (welches geringer als das deutsche ist), reduziert sich zwar der Betrag, ist aber insgesamt immer noch viel zu hoch.
Was mache ich falsch?