Steuersparbuch zeigt Kindergeld auch für Zeit im Ausland an

  • Wir (Ehepaar mit zwei kleinen Kindern) sind im Herbst letzten Jahres aus dem EU-Ausland nach Deutschland zurückgezogen. Wohnsitz bestand bis zum Umzug nur im Ausland, seitdem nur in Deutschland. Während der Zeit im Ausland wurde vom ausländischen Staat das Äquivalent zum deutschen Kindergeld bezogen. Wir haben hier noch kein Kindergeld beantragt, haben aber bis zum Umzugsmonat (und inklusive dieses Monats) Kindergeld im Ausland erhalten. Ich wäre davon ausgegangen, dass wir ab dem Umzug in Deutschland Anspruch auf Kindergeld haben, da vorher weder in Deutschland gearbeitet wurde noch gewohnt wurde.


    Das Steuersparbuch rechnet aber trotzdem mit einem Kindergeldanspruch (bzw. Freibetrag) für das ganze Jahr. Wenn ich das im Ausland erhaltene Kindergeld angebe (welches geringer als das deutsche ist), reduziert sich zwar der Betrag, ist aber insgesamt immer noch viel zu hoch.


    Was mache ich falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Das Sparbuch macht genau das, was Du ihm an Zeiten angibst. Und für die Berücksichtigung des Kindergeldes reicht der Anspruch. Gleichgültig, ob Du es schon beantragt hast oder es nachträglich beantragst bzw. ganz vergisst zu beantragen. Der Anspruch zählt.


    Ansonsten sind bereinigte Screens der betroffenen Eingabemasken immer dienlich bei jeglichen softwarebedingten Fragen. Auch die Programmversion kann schon mal als Info wichtig sein.

  • Bin gerade unterwegs und werde morgen die Screenshots nachreichen (aktuelle Version des Steuersparbuchs 2016). Denke eigentlich, dass ich die Zeiten richtig eingetragen habe. Für die Eltern wie Kinder Wohnsitz bis Herbst in Belgien, ab Umzug in Deutschland. Ich könnte mir vorstellen, dass er die Zeit in Belgien mitrechnet, da dies bei den Kindern als "Ländergruppe 1" angezeigt wird.

  • Hier meine Eingaben (bzw. fiktive Daten, da ich dann doch etwas Privatsphäre behalten möchte, die jedoch zum gleichen Ergebnis führen).


    Hier erst einmal das Ergebnis beim Kindergeld (getrennte Veranlagung, daher separat für Ehemann und -frau) - die Frage ist, warum bis September ein Kindergeldanspruch bestehen soll (das zweite Kind wurde erst im August geboren; trotzdem sollte der Anspruch erst ab dem Umzug im Oktober bestehen):




    Hier die verschiedenen Angaben, aus denen eigentlich eindeutig hervor gehen sollte, dass wir bis Oktober nur in Belgien gewohnt haben, und auch nicht bei deutschen Arbeitgebern gearbeitet haben.


    Wohnsitz im Ausland:




    Angaben zu den Kindern (die nicht sichtbaren Eingaben zum zweiten Kind sind die gleichen wie beim ersten Kind):




    (die weiteren Eingaben kommen in einem separaten Beitrag, da ich nur 10 Anhänge einfügen kann).

  • Fortsetzung der Eingaben.


    Lohnsteuerbescheinigungen (wobei der Ehemann keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hat, dies aber der einzige Weg ist, den Arbeitnehmeranteil bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung einzutragen):



    Besonderheiten bei Arbeitnehmern:



    Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer Ehemann:



    Weiter Eingaben im nächsten Beitrag.

  • Fortsetzung der Eingaben.


    Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer Ehefrau:



    Weitere Einkünfte und Ersatzleistungen:




    Ich denke, dass dies die relevanten Eingabemasken sein dürften. Hier nicht aufgenommen habe ich Werbungskosten und allgemeine Ausgaben, da diese für das Kindergeld wohl nicht relevant sein dürften.


    Kann jemand erkennen, warum das WISO Steuersparbuch 2016 denkt, dass von Januar bis September 2015 ein Kindergeldanspruch in Deutschland bestand?

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Masse blickt man dann auch wieder nicht durch. Was ist denn Deiner Meinung nach zu hoch, der Kinderfreibetrag i.S. § 32 EStG? Schon mal mit abweichender Anschrift des Kindes herumprobiert?


    Bitte keine Sammelthreads, wie z.B. Sozialversicherungsbeiträge. Diese haben ohne inländische Lohnsteuerbescheinigung übrigens nichts in der Eingabemaske zur Anlage N zu suchen.

  • Genau, der Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld ist zu hoch. Meiner Meinung nach sollte kein Kindergeldanspruch für Januar bis September gewährt werden, da wir alle in Belgien gewohnt hatten. Abweichende Anschrift für Kinder hatte ich ursprünglich schon probiert, hat aber nichts geändert:



    Sorry für die vielen Screenshots, aber ich wollte eben alle möglicherweise relevanten Eingabemasken darstellen. Danke aber für den Hinweis mit der Lohnsteuerbescheinigung. Das hatte ich auch schon recherchiert und keinen besseren Platz gefunden - werde separate nachfragen.

    • Offizieller Beitrag

    Meiner Meinung nach sollte kein Kindergeldanspruch für Januar bis September gewährt werden, da wir alle in Belgien gewohnt hatten.

    Warum nicht? Sehe ich so im § 32 EStG nicht.


    Und hier: Kindergeld für im Ausland lebende Deutsche - Quell: kindergeld.org

  • Wir waren aber in Deutschland von Januar bis September weder unbeschränkt, noch beschränkt steuerpflichtig, sondern gar nicht. Oder geht das nach Kalenderjahren? In den letzten Monaten waren wir natürlich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin nicht zwingend der Kinderexperte und muss da auch nach dem Gesetz abprüfen. Du scheinst dem Programm an irgendeiner Stelle etwas gesagt zu haben, woraus es einen ganzjährigen Anspruch auf Kinderfreibetrag ableitet.

  • Dieses Problem hat sich jetzt aufgelöst. Falls es bei jemand anders auch passiert:


    Ich hatte die Zeit mit Wohnsitz im Ausland unter DBA abgerechnet, und unter Wohnsitz keine ausländischen Einkünfte angegeben (da ich für meine Zeit mit Wohnsitz im Inland auch DBA-Einkünfte hatte, hat mich dies etwas verwirrt, und mir war nicht klar, dass ich meine Einkünfte zweistufig aufteilen muss - im ersten Schritt nach Arbeitstagen während der unbeschränkten Steuerpflicht im Ausland und der DBA-Zeit mit Wohnsitz im Inland, und dann im zweiten Schritt noch einmal nach Arbeitstagen im Inland und Ausland während der DBA-Zeit mit Wohnsitz im Inland). Meine ursprüngliche Vorgehensweise war komplett falsch, und mangels Einkünfte im Ausland nahm das Programm an, dass ich im Inland Kindergeldansprüche hatte.


    Ich habe dies nun korrigiert, und nun wird der Kindergeldanspruch richtig berechnet.

    • Offizieller Beitrag

    Dieses Problem hat sich jetzt aufgelöst. Falls es bei jemand anders auch passiert: .....

    Prima. Vielen Dank für die Rückmeldung. Ist für andere User sicherlich hilfreich. :thumbsup: