Gehalt aus Nebenerwerb richtig Buchen SKR03

  • Hallo,


    ich bin neu hier und habe hoffentlich den Titel ordentlich gewählt.


    Ich bin nebenberuflich freiberuflich tätig. Aktuell habe ich eine Tätigkeit bei einem Unternehmen angenommen, für welche ich freiberuflich arbeiten möchte. Aktuell benötige ich aber für die Tätigkeit eine 4-monatige Einarbeitung. Für den Zeitraum der Einarbeitung erhalte ich ein Gehalt (bin also richtig angestellt).


    Nun habe ich, da das einfach ist, meine Geschäftskonto als Konto für den Gehalteingang angegeben, da später ja in 4 Monaten, die Einnahmen als Freiberufler auch dort hingehen sollen.


    Gestern habe ich bei Finanzamt angerufen und gefragt, wie ich das mache, wenn ich das Gehalt, dann weiter an mein Privatkonto überweise. Die Finanzbeamtin meinte ich soll das als Privatentnahme eingeben und auch so in der EÜR angeben.



    Aber wie mache ich das??


    Ich habe folgendermaßen gebucht:


    Lohneingang: Sachkonto: 8600
    Geldkonto 1200


    Die gebuchte Privatentnahme:


    Sachkonto: 1800
    Geldkonto: 1200


    Ist das korrekt gebucht? Ist die Information richtig von Finanzamt? Oder muss ich das gar nicht buchen?


    Vielen Dank im Voraus

  • Aktuell habe ich eine Tätigkeit bei einem Unternehmen angenommen, für welche ich freiberuflich arbeiten möchte. Aktuell benötige ich aber für die Tätigkeit eine 4-monatige Einarbeitung. Für den Zeitraum der Einarbeitung erhalte ich ein Gehalt (bin also richtig angestellt).

    Damit ist dies eine nichtselbständige Tätigkeit - du wirst hierfür ja von deinem (Noch-)Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.


    wenn ich das Gehalt, dann weiter an mein Privatkonto überweise.

    Wenn du weiterhin "Gehalt" bekommst, handelt es sich nicht um eine selbständige Tätigkeit. Ich würde das sowieso auch mit den Sozialversicherungsträgern klären - wenn du nur für einen Auftraggeber tätig bist, kann es nämlich sein, dass die Selbständigkeit nicht anerkannt wird - mit allen Folgen für die Sozialversicherungspflicht, Lohnsteuer etc.


    Ich bin nebenberuflich freiberuflich tätig.

    Das würde ja bedeuten, du hast neben deiner jetzigen Tätigkeit (geplant selbständig, zur Zeit unselbständig) noch eine feste Beschäftigung bei einem Arbeitgeber. Das würde bedeuten, dass deine "nebenberufliche" Tätigkeit zur Zeit mit Steuerklasse 6 abgerechnet werden muss.
    Weiß dein Hauptarbeitgeber von der nebenberuflichen Tätigkeit? Könnte sonst zu arbeitsrechtlichen Problemen führen, da häufig Nebentätigkeiten genehmigt werden müssen (wegen Zeitaufwands, Höchstarbeitszeiten etc.)


    Zu deinen Buchungen: solange du Gehalt beziehst, hat dies nichts in einer EÜR zu suchen. Wie oben geschrieben, handelt es sich um eine nichtselbständige Tätigkeit, für die du eine Lohnsteuerbescheinigung erhältst, die in Anlage N einzutragen ist.


    Erst später, wenn du Rechnungen für deine Tätigkeit schreibst (kein Gehalt mehr), wird gebucht auf ein Umsatzkonto (bei Kleinunternehmerregelung 8195, bei Umsatzsteuerpflicht auf 8400). Hast du die Umsatzsteuerpflicht schon geprüft? Anmeldung beim Finanzamt erfolgt für die selbständige Tätigkeit (es gibt hier einen Fragebogen, der auszufüllen ist)?


    Gruß nesciens

  • Vielen Dank nesciens,

    Zitat von nesciens

    Damit ist dies eine nichtselbständige Tätigkeit - du wirst hierfür ja von deinem (Noch-)Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.

    Genau so habe ich das auch gedacht. Lohnschein habe ich schon erhalten. Lohnsteuerbescheinigung erhalte ich ja erst am Ende des Jahres.




    Zitat von nesciens

    Wenn du weiterhin "Gehalt" bekommst, handelt es sich nicht um eine selbständige Tätigkeit. Ich würde das sowieso auch mit den Sozialversicherungsträgern klären - wenn du nur für einen Auftraggeber tätig bist, kann es nämlich sein, dass die Selbständigkeit nicht anerkannt wird - mit allen Folgen für die Sozialversicherungspflicht, Lohnsteuer etc.

    Aktuell habe ich meine Aufträge runtergefahren und arbeite nur bei den einen Arbeitgeber auf Gehalt. In den nächsten Wochen werde ich jedoch wieder für mehrere Arbeitgeber freiberuflich arbeiten. Dadurch entfällt die "Scheinselbstständigkeit".




    Ich arbeite nur freiberuflich, Ausnahme ist die Zeit der Einarbeitung, welche sich im September, dann auch in eine freiberufliche Tätigkeit umwandelt. Aktuelle arbeite ich nur nebenberuflich Selbstständig, da ich eine 38 Stunden Woche beim dem einen Arbeitgeber habe. Sobald dass umgewandelt ist, werden es dann nur noch max. 14 Stunden die Woche, dann bin ich wieder hauptberuflich Selbstständig.


    Umsatzsteuerpflicht ist geprüft und die Anmeldung bei Finanzamt ist auch schon erfolgt.


    Ich nehme die Angaben jetzt aus der EÜR raus.


    Vielen Dank


    Gruß sashple

  • Moin,


    obwohl das eigentliche Fragestellung ja geklärt ist, möchte ich nochmal auf @nesciens Hinweis bzgl. des Status des Selbststaendigen zurückkommen..


    Grade diese Konstellation, dass die Einarbeitung als Angestellter erfolgt, die weitere Zusammenarbeit aber als "freier Mitarbeiter" und Du auch nur kurzfristig (so habe ich Arbeit für mehrere Auftraggeber "in den nächsten Wochen" interpretiert), *kann* im Fall einer Prüfung gutgehen, *muss* aber nicht..


    Ich will nicht unken, Du solltest es m.M. nach nur bedenken ^^


    Gruß
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Aktuell habe ich meine Aufträge runtergefahren und arbeite nur bei den einen Arbeitgeber auf Gehalt. In den nächsten Wochen werde ich jedoch wieder für mehrere Arbeitgeber freiberuflich arbeiten. Dadurch entfällt die "Scheinselbstständigkeit".

    Eine Scheinselbständigkeit entfällt nicht so einfach mal eben. Entweder diese besteht oder diese besteht nicht. Und dazu werden dann die Gesamtumstände des Falles betrachtet.

    Grade diese Konstellation, dass die Einarbeitung als Angestellter erfolgt, die weitere Zusammenarbeit aber als "freier Mitarbeiter" und Du auch nur kurzfristig (so habe ich Arbeit für mehrere Auftraggeber "in den nächsten Wochen" interpretiert), *kann* im Fall einer Prüfung gutgehen, *muss* aber nicht..

    Ich teile diese Bedenken und würde zum kurzfristigen Besuch eines Steuerberaters raten, der sich alle vertraglichen Vereinbarungen mal im Detail anschauen kann.

  • Sobald dass umgewandelt ist, werden es dann nur noch max. 14 Stunden die Woche, dann bin ich wieder hauptberuflich Selbstständig.

    Das "beisst" sich gewaltig mit einer freiberuflichen Tätigkeit. Entwder du bist weiterhin unselbständig für 14 Stunden die Woche für den Arbeitgeber tätig oder du arbeitest freiberuflich für ihn und andere, wobei die Festlegung der Arbeitszeiten sowie die Einteilung wann und wo von dir zu erfolgen hat. Sonst droht Scheinselbständigkeit. miwe4 hat Recht - du solltest hier unbedingt fachlichen Rat einholen.

  • Vielen Dank an alle,


    für die Hinweise, ich werde das mal prüfen lassen.


    Ich habe mich hier wahrscheinlich das falsch ausgedrückt. Ich bin eigentlich hauptberuflich freiberuflicher Dozent und arbeite für verschiedene Firmen und gebe auch in angemieteten Räumen eigenständig Gesundheitskurse. Für den Zeitraum der Einarbeitung habe ich das alles auf 10% runtergefahren und nutze 90% für die Einarbeitung. Da nun schon 4 Wochen Einarbeitungen rum sind und ich mich langsam eingefuchst habe, erhöhe ich jetzt Schritt für Schritt wieder die Dozententätigkeit bzw. Gesundheitskurse.


    Im August bzw. September ändert sich dann das Verhältnis beim aktuellen Arbeitgeber ja auf freiberuflich. Da kann ich bei diesem bis zu 14 Stunden in der Woche arbeiten. Ob ich das will, kann und zu welcher Uhrzeit kann ich dann selber entscheiden (wie es halt mit den anderen Arbeitgebern und meinen eigenen Kurse klappt).


    Aber ihr habt da recht, rein rechtlich / steuerlich, sollte das alles mal abgeklopft werden.


    Ich klemme mich da mal dahinter.


    Vielen Dank noch mal für den hilfreichen Input.