Fahrtkosten mit privatem PKW für den Arbeitgeber

  • Hallo Zusammen,


    ich bin neu hier im Forum und habe mich gerade registriert.
    Mit der Suche und Navigation im Forum haperts noch ein bischen, hoffe aber das meine neues Thema gefunden wird!?


    Ich habe als Arbeitnehmer gerade meine Einkommensteuererklärung 2015 vom Finanzamt zurück bekommen.


    Nicht anerkannt wurden die Fahrten mit privatem PKW zu diversen Besprechungen auf dem Werksgelände des Arbeitgebers. Hierzu hatte ich dem Finanzamt ein Fahrtenbuch, einen Lageplan mit Maßstab sowie ein Schreiben des Arbeigebers vorgelegt, in dem ausdrücklich bescheinigt wird, dass Fahrten auf dem Werksgelände nicht vergütet werden.


    Die letzten 4 Jahre ist dieser Posten (ca. 2000 km/Jahr) immer akzeptiert worden!?


    Muss ich diese Fahrten als Dienstreisen deklarieren? Oder sind solche Fahrten generell nicht absetzbar?


    Vielen Dank im Voraus


    Grüße
    kerstu

    • Offizieller Beitrag

    Hierzu hatte ich dem Finanzamt ein Fahrtenbuch, einen Lageplan mit Maßstab sowie ein Schreiben des Arbeigebers vorgelegt, in dem ausdrücklich bescheinigt wird, dass Fahrten auf dem Werksgelände nicht vergütet werden.

    Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i.S.d. allgemeinen Vorschriften?

    Die letzten 4 Jahre ist dieser Posten (ca. 2000 km/Jahr) immer akzeptiert worden!?

    Das bedeutet nichts, da die ESt der Abschnittsbesteuerung unterliegt. D.h., die Besteuerungsgrundlagen werden in jedem Veranlagungszeitraum in vollem Umfang neu geprüft.

    Muss ich diese Fahrten als Dienstreisen deklarieren? Oder sind solche Fahrten generell nicht absetzbar?

    Wenn es solche sind, dann ja. Aber das hätte das FA, wenn es diese Fahrten anerkennen möchte, ggf. auch von Amts wegen umgedeutet. Vielleicht hat man die ja einfach vergessen. Was sagen denn die Erläuterungen zum ESt-Bescheid dazu?

  • Hallo Miwe4,


    vielen Dank für die schnellen Antworten!


    In den Erläuterungen vom FA steht, dass die Fahrten auf dem Werksgelände keine Werbungskosten im i.S.d. §19 EStG darstellen!?


    Jetzt die Fragen, wie können die Fahrten denn sonst geltend gemacht werden? Etwa als Reisekosten?


    Grüße
    kerstu

    • Offizieller Beitrag

    In den Erläuterungen vom FA steht, dass die Fahrten auf dem Werksgelände keine Werbungskosten im i.S.d. §19 EStG darstellen!?

    Nach welcher gesetzlichen Fundstelle? Einspruch einlegen und antragsgemäße Veranlagung beantragen, da zweifelsfrei beruflich veranlasst.

    Jetzt die Fragen, wie können die Fahrten denn sonst geltend gemacht werden? Etwa als Reisekosten?

    Natürlich Reisekosten, was anderes doch sowieso nie. Aber Reisekosten in beruflichem Zusammenhang sind Werbungskosten.


    Reisekosten, Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte / 5.2 Fahrten zu einem Sammelpunkt bzw. zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet