Negativeinkommen der letzten Jahre

  • Liebe Forumsmitglieder,
    ich habe in den letzten Jahren (2012-2015) meine Steuererklärung mit Einnahmen im Rahmen der Ausbildung immer mit einem Negativeinkommen im Steuerbescheid gehabt.
    Dies kam durch die hohen Ausbildungskosten zustande.
    Wie kann ich dieses Negativeinkommen jetzt gültig machen? Ich habe für jedes Jahr immer wieder eine neue, vom Vorhjahr unabhängige Erklärung gemacht. Hätte ich das Negativeinkommen des
    Vorjahrs immer bereits im nächsten Jahr wieder angeben müssen?
    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
    ?(

    • Offizieller Beitrag

    Hätte ich das Negativeinkommen des Vorjahrs immer bereits im nächsten Jahr wieder angeben müssen?

    Wenn das tatsächlich so ist, dann macht das FA dies im Rahmen der Erklärungsbearbeitung ggf. automatisch.


    https://www.buhl.de/wiso-softw…/Search/?q=verlustvortrag

  • Die Antwort hilft mir leider nicht so richtig weiter. Auch die Themen im Link kann ich nicht auf meine Situation übertragen.
    Ersteinmal wäre es gut zu wissen, ob man festgestellte Negativeinkommen der letzten Jahre gültig machen kann?!

    • Offizieller Beitrag

    Der von Dir geschilderte Sachverhalt ist der 08/15-Standardfall. Und ich habe Dir ja bereits gesagt, dass bei negativem Gesamtbetrag der Einkünfte (G.d.E.) alles Weitere durch das FA automatisch erfolgt. Und wenn Du tatsächlich in den Jahren einen negativen G.d.E. hattest, dann wirst Du ggf. auch entsprechende Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den 31.12. der jeweiligen Veranlagungszeiträume erhalten haben. Alles Wissenswerte ist über die verlinkte Forumssuche problemlos zu finden und nachzulesen. Man muss halt vielleicht nur ein paar mehr Threads überfliegen und darf sich nicht an seinen eigenen Begrifflichkeiten festkrallen.