Werkstudent und Masterstudium - Wie welche Fahrtkosten angeben?

  • Hallo,


    ich verzweifel gerade etwas an meiner Steuererklärung und den teils widersprüchlichen Informationen die ich überall finde.
    2015 war ich
    - Masterstudent und bin an 86 Tagen mit dem Auto in die Uni gefahren --> 2400km
    - Werkstudent und bin an 130 Tagen mit dem Auto zur Arbeit gefahren --> 4680km
    - Ich habe ca 13000€verdient.


    Es scheint so zu sein, dass die Uni immer meine ersten Tätigkeitsstätte ist.--> ich habe die Fahrten mit der Entfernungspauschale erfasst.
    Frage: Ersmal: ist das soweit korrekt? Und wie erfasse ich nun die Fahrtkosten zur Arbeit? Einfach die Geamtkosten (EntfernungHin-undRück x 0.3) als "Reisekosten für beruflichen Auswärtstätigkeiten" angeben? Und können diese dann in das nächste Jahr übertragen werden? Wenn ich es so machen kreuzt das Steuersparbuch 2016 nämlich nicht automatisch "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" an.


    ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand auf die Sprünge helfen könnte, da ich wie gesagt einfach keine klare Antwort dazu finden konnte.

    • Offizieller Beitrag

    Steuersparbuch 2016

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    Wie soll man das beantworten ohne die jeweiligen Zeiträume dazu zu kennen. Kann ja auch duales Studium sein. Alles über die erweiterte Forumssuche auffindbar.

    Und wie erfasse ich nun die Fahrtkosten zur Arbeit?

    Das sagt Dir doch Programm bzw. die Programmführung zweifelsfrei.

    Einfach die Geamtkosten (EntfernungHin-undRück x 0.3) als "Reisekosten für beruflichen Auswärtstätigkeiten" angeben? Und können diese dann in das nächste Jahr übertragen werden?

    Was sollen Fahrten zur regelmäßigen 1. Tätigkeitsstätte mit denn mit einer Auswärtstätigkeit zu tun haben? Und bezüglich der Fahrten anlässlich des Studiums kommt es auf die Beantwortung der ersten Frage an.

    Wenn ich es so machen kreuzt das Steuersparbuch 2016 nämlich nicht automatisch "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" an.

    Bei 13.000€ Arbeitslohn kann ich mir das so kaum vorstellen.

  • Vielen Dank für deine Antwort.
    Zu deinen Fragen:
    1. Es handelt sich um ein Vollzeitstudium, kein Duales. Was du mit Zeiträumen meinst ist mir nicht ganz klar es geht natürlich um den Zeitraum 1.1.2015-31.12.2015.


    2.+3. Das sagt mir das Programm leider nicht zweifelsfrei, daher ja die Frage: Muss die Fahrt zur Uni mit Entfernungspauschale angegeben werden, als wäre dies mein "normaler" Arbeitsplatz bzw. meine meine ersten Tätigkeitsstätte ? Und wenn dem so ist, als was gebe ich dann die Fahrten zur Arbeit an? Deiner Antwort nach wohl nicht als "Reisekosten für beruflichen Auswärtstätigkeiten".
    Mich verwirrt, dass man als Masterstudent seine Studienkosten inkl. Fahrt als Werbungskosten geltend mache kann(link), die Uni aber gleichzeitig auch ersten Tätigkeitsstätte sein soll. Schließt sich das nicht gegenseitig aus? :-/

    • Offizieller Beitrag

    1. Es handelt sich um ein Vollzeitstudium, kein Duales. Was du mit Zeiträumen meinst ist mir nicht ganz klar es geht natürlich um den Zeitraum 1.1.2015-31.12.2015.

    Und von wann bis wann nun Studium und von wann bis wann berufstätig?


    Mich verwirrt, dass man als Masterstudent seine Studienkosten inkl. Fahrt als Werbungskosten geltend mache kann(link), die Uni aber gleichzeitig auch ersten Tätigkeitsstätte sein soll. Schließt sich das nicht gegenseitig aus? :-/

    Ich lese Deine Worte, nur verstehen tue ich sie leider nicht. Du weißt ja, wann Du wo arbeitest und wann Du wo studierst. Ich weiß es leider ebensowenig wie die anderen User hier. Wir benötigen also ddurchaus ein paar Infos zum Sachverhalt.

  • ok, das hätte ich genauer ausführen sollen: Der Master hat im April 2015 begonnen, der Arbeitsvertrag bestand schon länger (während des direkt vorausgegangenen Bachelors) und lief das ganze Jahr bis heute (werkstudenten-vertrag, also 20h maximale Arbeitszeit in der Woche, ausgenommen Semesterferien)


    Ich verstehe nicht, was es für eine Rolle spielt, wo ich arbeite und wo ich studiere. Die Frage ist doch bloß, welche Fahrtkosten ich wie geltend machen kann.
    -Ich habe im gleichen Zeitraum gearbeitet und studiert.
    -Ich bin zu beiden Orten mit dem Auto gefahren (siehe erster Post)
    -Ich möchte meine Studienkosten (mit Fahrtkosten) wenn möglich als Werbungskosten geltend machen um diese als Verlustvortrags anrechnen zu lassen.
    -Was ist nun meine ersten Tätigkeitsstätte und wenn dies meine Uni ist, wie lassen sich dann die Fahrtkosten erfassen?


    Tut mir Leid, wenn ich das Ganze nicht klar genug ausdrücke, ich war der Ansicht der erste Post würde alle Infos enthalten und mir ist nicht klar, welche Informationen fehlen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe nicht, was es für eine Rolle spielt, wo ich arbeite und wo ich studiere.

    Deshalb stellst Du ja auch die Fragen und wir versuchen Dir zu helfen, nachdem wir den Sachverhalt vollständig kennen.. ;)

    Die Frage ist doch bloß, welche Fahrtkosten ich wie geltend machen kann.

    Und eben deshalb muss man nachfragen, was wann an besteuerungsgrundlagen vorlag.

    -Ich habe im gleichen Zeitraum gearbeitet und studiert.

    Na siehst, geht doch. Dann hast Du m.E. mit den Fahrten zur Arbeitsstelle fahrten zwischen Wohnungs und 1. Tätigkeitsstätte und mit den Fahrten zur UNI Fahrten anlässlich Auswärtstägkeiten. Genau diesen Sachverhalt haben wir aber auch schon diskutiert und daher sollte das eigentlich über die erweiterte Forumssuche auffindbar sein.

    -Ich möchte meine Studienkosten (mit Fahrtkosten) wenn möglich als Werbungskosten geltend machen um diese als Verlustvortrags anrechnen zu lassen.

    Noch einmal, der § 10d EStG greift nur bei einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte. Da Du nach Deinen Angaben in 2015 einen Bruttoarbeitslohn i.H.v. ca. 13.000€ erzielt hast, müssten Deine abziehbaren Werbungskosten diesen Betrag übersteigen. Das bezweifel ich allerdings stark.