Entsendung - welche Steuern/Sozialabgaben fallen an?

  • Hallo zusammen,


    derzeit arbeite ich zu 100% in Luxemburg, wohne aber in Deutschland im Grenzgebiet (und bin also Grenzgänger).
    Als solcher bezahle ich meine Steuern und Sozialabgaben komplett in Luxemburg.


    Nun kam allerdings die Diskussion auf, dass mich mein Arbeitgeber gerne für eine begrenzte Zeit (1-2 Jahre) für 2 Tage in der Woche in seiner Niederlassung in Frankfurt einsetzen würde. Der Vertrag würde dabei weiterhin über meinen Luxemburger Arbeitgeber laufen, der auch das Gehalt weiter zahlen würde (sprich kein Vertrag mit der Niederlassung).


    Nun habe ich dazu allerdings ein paar Fragen:


    1) Ist das überhaupt eine richtige Entsendung? Immerhin würde ich dann ja 2 Tage in meinem regulären Wohnsitzland arbeiten? Gibt es so etwas wie eine "anteilige" Entsendung für 40% der normalen Arbeitszeit?


    2) Wo wäre ich denn in diesem Fall sozialversichert? Soweit ich weiß ist man immer nur in genau einem Land sozialversichert, wäre das dann Luxemburg oder Deutschland? In diesem Fall würde ich ja in meinem Wohnsitzland mehr als 25% verdienen und wäre insofern sozialversicherungspflichtig, allerdings wäre der Teil ja Folge einer Entsendung (so denn eine vorliegt).


    3) Wie sieht es in diesem Fall mit den Steuern aus? Anteilig zu 40% steuerpflichtig in Deutschland oder komplett in Luxemburg oder Deutschland (hat das was mit der 183 Tage Regel zu tun)?


    Wäre super wenn ihr mir weiter helfen könntet :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke einmal, dass sollte der Steuerberater Deines Arbeitgebers doch ermitteln und Euch erläutern. Der haftet dann auch für etwaige unzutreffende Auskünfte. Dem Forum ist eine Auskunft in steuergestalterischen Fragen aufgrund des Steuerberatungsgesetzes ohnehin nicht gestattet.

  • Hi,


    es geht mir hier ja nicht um eine rechtlich bindende Auskunft.
    Die Überlegung kam relativ kurzfristig und ist noch im absoluten Anfangsstadium.
    Insofern geht es mir eher darum, ob jemand ein Argument hat, weswegen dieses Verfahren per-se nicht funktionieren kann.

  • Hallo Pendolino,


    das hat dir miwe4 doch erklärt - steuergestaltende (und auch erklärende) Auskünfte dürfen hier nicht gegeben werden. Es hat absolut nichts mit der Eingabe in ein Programm zu tun. Bitte wende dich an deinen Arbeitgeber (Personalabteilung), der diese Frage gemeinsam mit dem Steuerberater klären und dir erklären muss.