Hallo,
ich sitze gerade über meiner Einkommenssteuererklärung und tue mich gerade etwas schwer mit den Einkünften aus Vermietung.
Ich habe folgende Kostellation: 2014 habe ich ein Haus gekauft und zum 2 Familienhaus umgebaut. Das EG ist vermietet worden an eine Bekannte. Einen Raum darin nutzt sie als Büro für ihre Selbstständige Tätigkeit. Im OG wohne ich selber. Ich bekommen monatlich 400 EUR Miete gezahlt. Das wurde letztes Jahr bei der Einkommenssteuer auch soweit alles vom FA anerkannt.
Letztes Jahr haben wir dann zwischenmenschlich "zusammengefunden" und festgestellt das uns doch weitaus mehr verbindet, so daß wir uns im August entschlossen haben zu heiraten. Soweit so gut. Ich hab Steuerklasse 3 und sie ist weiterhin selbstständig.
Und jetzt kommt der Punkt wo ich nicht weißt wie ich das mit dem Finanzamt und der Einkommenssteuererklärung machen muss: Bis August habe ich ja regulär Miete bekommen, diese würde ich auch weiterhin so angeben und ab August würde ich die Mieteinnahmen erstmal auf 0 setzen. Da sie im Erdgeschoss noch eine Zimmer als ausschließliches Büro nutzt, habe ich gedacht,das ich ihr das gewerblich vermieten kann und der Mietpreis ist der Prozentuale Anteil an der ehemaligen Gesamtmiete. Kann ich das so machen? Wenn jam würde ich dann bei der Steuererklärung von Januar-Juli die 400 EUR Miete angeben und dann August bis Dezember 60 EUR? Muss ich hierzu irgendwas noch an Notizen anhängen damit es das Finanzamt nicht wundert? Oder am besten gar keine Miete ab August nehmen um einfach sagen die Wohnung ist ab August unvermietet?
Schön wäre es natürlich auch für Ihre Umsatzsteuererklärung wenn Sie Miete und Strom anteilig weiterhin abrechnen könnte. Geht das? Wenn ja wie trage ich das dann ein?
Wir sind im Moment noch am überlegen ob wir langfristig die Wohnungen zusammenlegen, aber im Moment ist das finanziell gar nicht drin und eigentlich möchte ich dort lieber wieder an jemanden vermieten wegen der Einnahmen. Von der Erdgeschosswohnung wird aktuell nur das Büro genutzt, das man auch baulich bei einer Neuvermietung komplett von der Wohnung abtrennen kann.