Sporadische Aushile unter 400€ im Monat verbuchen

  • Hallo,


    ich habe bereits einige Beiträge hier zu diesem Thema gelesen. Maulwurf hat bereits auch viele Antworten zu dem Thema geliefert. Ich weiss nur nicht ob das MiniJob Thema auch bei mir greift.
    Ich habe ein Einzelunternehmen (nicht als Kleinunternehmer). Der steurlicheen Verbuchung mache ich über den SKR03.


    Jetzt habe ich einen Experten beauftragt der für mich 3 Stunden tätig wurde. Ich zahle ihm dafür die Stunde 40€ = 120€.


    Wie soll ich nun die Buchung vornehmen? Also Buchungskonto habe ich z.Zt nur das 4100 Personalaufwand. Da dies wirklich nur gelegentlich vorkommt (bisher noch nie) wollte ich die Buchung nicht einem Steuerbüro übergeben.


    Ich würde mich echt freuen, wenn mir da jemand Hilfstellung geben könnte.


    Vielen Dank im Voraus


    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Ich zahle ihm dafür die Stunde 40€

    Was soll das bei dem Stundenlohn noch mit Aushilfslohn bzw. §§ 40ff EStG zu tun haben? Das sind klassische Fremdleistungen, für die derjenige Dir eine ordnungsgemäße Rechnung stellen muss. Und diese hast Du dann demgemäß zu verbuchen.


  • Was soll das bei dem Stundenlohn noch mit Aushilfslohn bzw. §§ 40ff EStG zu tun haben? Das sind klassische Fremdleistungen, für die derjenige Dir eine ordnungsgemäße Rechnung stellen muss. Und diese hast Du dann demgemäß zu verbuchen.


    Hallo miwe4,


    danke für Deine Antwort. Jedoch bin ich nun noch verwirrter als zuvor. Ich habe einen Systemadministrator beschäftigt. Der Stundenlohn in dieser Branche beträgt mindestens 34€ und geht bis zu 90€ die Stunde.


    Muss meine Hilfe mir also tatsächlich eine Rechnung schreiben? Er efüllt doch die Vorgaben einer nicht selbstständigen Tätigkeit.


    LG
    Markus

  • Moin ,


    ja genau, hast Du denn den Experten angestellt, also dies vertraglich so vereinbart, bei der Minijob-Zentrale angemeldet etc?
    Ein "kurzfristiger Minijob" wäre hier m. E. möglich, wenn auch ohne die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung. Dabei müsste ja eine monatliche Abrechnung erfolgen..ziemlicher Aufwand.. da wäre die von miwe4 genannte Lösung eindeutig einfacher ;)


    Viele Gruesse
    Maulwurf

  • Hallo miwe4 und maulwurf23,


    vielen Dank für Eure Hilfe. Nun habe ich es verstanden. Habe nun die Glaskugel Google etwas tiefer befragt und die Thematik mit dem Minijob verstanden.


    Ich werde dann doch lieber die erste Variante nutzen :)


    Liebe Grüße


    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Ein "kurzfristiger Minijob" wäre hier m. E. möglich, wenn auch ohne die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung.

    Minjob bei 40€ Stundenlohn? ?(

    Er efüllt doch die Vorgaben einer nicht selbstständigen Tätigkeit.

    Wer sagt das bzw. hat das abgeprüft? Sieht für mich zweifelsfrei nach Honorarkraft auf eigene Rechnung aus. Auch dies spricht dafür:

    Der Stundenlohn in dieser Branche beträgt mindestens 34€ und geht bis zu 90€ die Stunde.

  • So, nun bin ich durch mit googlen.


    Ich werde mir eine Rechnung austellen lassen ohne Ausweisung der MwSt. Diese werde ich dann auf das Konto 3100 Fremdleistung buchen und gut ist für mich.


    Meine Aushilfe, wird den Betrag in seiner Einkommensteuererklärung Anlage S am Ende des Jahres aufführen.



    Und zur Erklärung.


    Meine Aushilfe ist ein Bekannter, welcher genau die Tätigkeit in seinem eigentlichen Job jeden Tag erledigt. Im Normalfall hätte ich es selbst erledigen können, jedoch haben sich zwei Termin überschnitten und man kann bekanntlich nicht an zwei Orten gleichzeitig sein.
    Es war und ist eine einmalige Tätigkeit, welche ich einfach nur zu verbuchen versuche. . :)


    Aber hier nochmal vielen vielen Dank für die schnellen und netten Antworten. ;)

    • Offizieller Beitrag

    ich habe keine betragliche Begrenzung gefunden (ausser in Bezug auf die Pauschalbesteuerung).

    Ich auch nicht, nur Pauschalversteuerung geht auf gar keinen Fall. Ist aber für mich auch gar nicht so entscheidend. Gerade die hier genannte Branche ist doch der typische Fall für auf eigene Rechnung tätige "Experten". Auch hinsichtlich vertraglicher Vereinbarungen, Zeitmanagement etc. habe ich so meine erheblichen Zweifel an der Einstufung als abhängig Beschäftigter. Für mich spricht alles für eine klassische Fremdleistung eines Unternehmers.

  • Ich hatte nur den - jetzt auch so von Markus beschriebenen -Sachverhalt im Hinterkopf: angestellter Admin, der"eigentlich" keine Rechnung (jedenfalls nicht als Unternehmer) stellen kann..
    'Aber grade im Hinblick auf die Einmaligkeit dürfte das ja kein Problem sein . :)