Wechsel von USt-Ausweisung zur Kleinunternehmer-Regelung: Vorsteuer der Vorjahre

  • Hallo, folgende Frage:
    jemand betreibt seit etwa 10 Jahren ein angemeldetes Gewerbe und erbringt damit eine Dienstleistung A. Es werden gute Umsätze geschrieben. Da ihre Kunden hauptsächlich gewerblicher Natur sind, hat sie bisher auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. §19UStG verzichtet.
    Der Gewerbebetrieb ist seit etwa zwei Jahren eingeschlafen, es wurden keine Umsätze mehr erzielt. Der Gewerbebetrieb wurde aber nicht abgemeldet.
    Nun steigt sie durch eine zufällige Chance in ein neues, komplett anderes Geschäftsfeld ein und produziert ein Produkt B. Für die Produktion musste sie 2015 eine Produktionsanlage kaufen, für die sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bekommen hat. Der Produktvertrieb soll 2016 beginnen. Da ihre neuen Kunden allerdings Rechnungen ohne USt bevorzugen und die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung weiterhin erfüllt sind, möchte sie gern zur Kleinunternehmerregelung wechseln.



    Nun zum Punkt: Für 2015 wäre eine USt-Erklärung abzugeben, die die Vorsteuer der erhaltenen Rechnung ausweist. Soweit unkritisch. Ab 2016 soll nun die Anwendung der Kleinunternehmerregelung angewendet werden, was ja bis zum 31.12.2016 gegenüber dem FA erklärt werden kann. Die Ausweisung der Kleinunternehmerregelung auf den Rechnungen ist sichergestellt.
    Frage: wie ist die Vorsteuer aus 2015 hier zu berücksichtigen? Ich habe gelesen, dass bei einem Wechsel hinsichtlich der Kleinunternehmerregelung die erhaltenen Vorsteuern der Vorjahre zu je 20% pro Jahr zurückzuzahlen sind. Für 2015 wären also 80% der erhaltenen Vorsteuern aus der Investition in die Produktionsanlage zurück zu zahlen. Ist das korrekt? Gibt es Gesetzestexte o.ä., aus denen das Vorgehen ableitbar ist?


    Vielen Dank !


    Viele Grüße
    Christian