Rechtschutzversicherung

  • Wer kann mir bitte weiterhelfen. Ich habe gehört das man einen Teil der Beiträge der Rechtschutzversicherung doch als Sonderausgaben angeben kann und zwar der Teil, welcher unter dem Begriff Berufsrechtschutz fällt. Für Informationen ob dem so ist, bedanke ich mich schon jetzt.