Hallo liebe Steuer-Experten,
ich bin bei steuer:Sparbuch 2016 an der Stelle Allgemeine Ausgaben > Kirchensteuern und Kirchgeld angekommen. Die Werte sind aus der Vorjahresrechnung übernommen worden und ich muß also überprüfen und ggf. anpassen.
JA, die Kirchensteuer des Vorjahres-Bescheides soll programmunterstützt ermittelt werden.
KURZ: ich verstehe nicht den feinen Unterschied zwischen den Feldern "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt vom Kapitalertrag" und "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt auf Steuern nach §32d EStG". Und welche davon der gefunden Zahl im Vorjahresbescheid entspricht; der vorliegende Bescheid erwähnt auf Seite 1 nirgendwo den §32d.
LANG: Laut Erklärungen soll ich jetzt strikt die Daten im Bescheid für 2014 (erstellt 17.02.2016) suchen und eintragen, falls da etwas anders steht. Die Erklärungen der Eingabefelder verweisen wechselweise auf die Seiten 1 und die Seite, wo die eigentliche Berechnung der Kirchensteuer steht (in meinem Fall Seite 5).
Die "Festgesetzte Kirchensteuer muß ich schon mal geringfügig anpassen; da trage ich die ev. Kirchensteuer 8% von X aus dem Bescheid ein.
Das WiSo-Feld "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt vom Kapitalertrag" ist dann leer. Laut Erklärung soll hier die Zahl eingetragen werden, die in der Festsetzungs-Tabelle in der Spalte Kirchensteuer unter "Steuerabzug vom Kapitalertrag" ausgewiesen ist. Im Bescheid steht auf Seite 1 schlicht "ab Kapitalertragssteuer" mit Einträgen in allen drei Spalten. Nun, erstmal ohne Änderung weiter...
WiSo schlägt dann bei "Festgesetzte Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer nach §32d EStG" exakt die Zahl vor, die auch im Bescheid auf Seite 5 steht. Soweit so gut.
In der nächsten Zeile schlägt WiSo eine Zahl für "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt auf Steuern nach §32d EStG" vor. Diese soll ich laut Erklärung auf Seite 1 in der Festsetzungs-Tabelle unter "Steuerabzug vom Kapitalertrag" finden. Ich soll laut Erklärung allerdings ausdrücklich nur den Kirchensteuereinbehalt auf Steuern nach § 32d EStG berücksichtigen. Diese Formulierung ist auf der Seite 1 nirgends zu finden. Die vorgeschlagene Zahl ist nun aber genau die Zahl, die auf Seite 1 unter "ab Kapitalertragssteuer" bei Kirchensteuer steht, also ohne Verweis auf §32d.
=> Sollte ich also die vorgeschlagene Zahl im Feld "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt auf Steuern nach §32d EStG" herauslöschen und stattdessen ins obere Feld "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt vom Kapitalertrag" eintragen? Oder es wie vorgeschlagen lassen?
Ich habe das Gefühl, daß ich den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe. Es kann gut sein, daß ich mich zu blind und sklavisch an die Programmunterstützung hänge, die nun aber eine etwas andere Wortwahl als der vorliegende Bescheid hat.
Ich wäre also für einen Hinweis sehr dankbar!