Dienstwagen Nutzwert Deckelung und übernahme Leasingrate

  • Hallo zusammen,


    nachdem ich von der Kosten Deckelung des Geldwertenvorteil für Dienstfahrzeuge hörte, wurde das Thema nochmal für mich interessant.
    Doch je mehr ich lese um so merkwürdiger wird es. Auch gibt es leider mein Beispiel in keinen der Erklärenden Seiten.


    Folgende Annahme:
    Heimweg: 80Km/täglich (5tage/Woche)
    Auto Listenpreis: 80.000 €
    Leasingrate (Fullservice inkl. pauschalisierte Tankkosten): 1000€


    Die Leasingrate wird vollständig vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen.


    Ich komme zu folgender Rechnung:


    80.000 * 1% 800€
    + pauschal 0,03 % pro
    Entfernungskilometer
    1920€
    Summe: 2.720,00€


    Nun könnte meine Rettung kommen:
    "Ist bei Anwendung der Pauschalmethode der private Nutzungswert höher als die Gesamtkosten des Arbeitgebers für das Fahrzeug, wird der Nutzungswert auf die Gesamtkosten begrenzt (sog. Kostendeckelung), vorausgesetzt der Arbeitgeber weist diese nach (BMF-Schreiben vom 28.5.1996, BStBl. 1996 I S. 654). Damit wird aber immer noch ein Betrag versteuert, der einer Privatnutzung von 100 % (!) "


    Würde bedeuten mein Geldwerter Vorteil kann ja gar nicht höher sein als die Kosten, die mein AG eigentlich zahlt also kappen wir 2720€ auf die Leasingrate von 1000€. Bitte Beachten in der Leasingrate sind wirklich (Benzin, Steuer, Versicherung, Service alles Pauschal inkludiert, eine Endabrechnung folgt zum Leasingende)


    Zu versteuer wären also 1000€


    Nun zahlt mein Arbeitgeber die Leasingrate nicht, sondern zieht mir die Rate vom Bruttolohn ab.


    "DieVergütung – also eine arbeitsvertraglich vereinbarte Monatspauschale,nutzungsabhängige Kilometerpauschale oder Übernahme von Leasingraten) – ist vomermittelten steuerpflichtigen Nutzungswert abzuziehen (R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStR 2015). Leisten Sie lediglich einepauschale Abschlagszahlung, über die später nach den tatsächlich entstandenenFahrzeugkosten abgerechnet wird, ist seit 1.7.2013 ein Abzug nicht mehr möglich(BMF-Schreiben vom 19.4.2013, BStBl. 2013 I S.513)."


    von den Nutzwert von 1000€ - Leasingrate 1000€ = würde 0€ Geldwerter Vorteil überbleiben


    ins unreine gesprochen, da ich die Gesamtkosten für das Auto vollständig selbst begleiche entsteht auch kein Geldwerter Vorteil.
    Maximaler Vorteil wäre die Brutto - Nettodifferenz oder die Sonderkondition die durch eine Großabnahme entstehen.


    Nun bekomme ich weder meinen Arbeitgeber von meiner Rechnung und auch das Finanzamt nicht überzeugt - wo ist denn mein Fehler?


    Würde ich meinen Eigenanteil von dem un-gedeckelten Nutzwert 2720€ abziehen, würde ich 1000€ Brutto + 1000€ Vorteil bezahlen - klingt komisch und leider zu viel.



    Ich freue mich auf eure Antworten - Besten Dank
    Sascha

    • Offizieller Beitrag

    Nun bekomme ich weder meinen Arbeitgeber von meiner Rechnung und auch das Finanzamt nicht überzeugt - wo ist denn mein Fehler?

    In dieser Rechnung (wurde hier schon dutzende Male erklärt).

    Würde ich meinen Eigenanteil von dem un-gedeckelten Nutzwert 2720€ abziehen, würde ich 1000€ Brutto + 1000€ Vorteil bezahlen - klingt komisch und leider zu viel.

    2.720€ ./. 1.000€ = 1.720€ oder eben Fahrtenbuchmethode


    Wobei mir eine jährliche Leasingrate von 1.000€, und das auch noch inklusive aller Kosten ("Benzin, Steuer, Versicherung, Service alles Pauschal inkludiert, eine Endabrechnung folgt zum Leasingende"), selbst bei einer riesigen Flotte schon arg niedrig vorkommt und ich sie als Kosten des Arbeitgebers so nicht glauben kann.

  • Danke dass Sie sich meines Problems angenommen haben.
    Ja leider wurde das Thema bereits viele male besprochen und leider auch oft genau so beantwortet.


    Warum wird bei der Antwort die Deckelung nicht berücksichtigt?


    Die Fahrtenbuchmethode wird mich nicht weiterbringen. Ich würde den Waagen rein privat für den Arbeitsweg nutzen.
    Es ist nur die Frage warum kostet mich ein Dienstwaagen knapp 1700€ der nur 1000€ Leasingrate (Gesamtkosten) hat.


    Die Zahlen passen aus meiner Sicht nicht zusammen

    • Offizieller Beitrag

    ... der nur 1000€ Leasingrate (Gesamtkosten) hat.

    Noch einmal:
    Das sind mit Sicherheit nicht die jährlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs. Und genau deshalb machen weder Dein AG noch das FA etwas anderes mit. Auch eine Leasingfirma hat bei Flottenabnahme nichts zu verschenken. Und dann auch noch inklusive aller laufenden Kosten. Also nein, das glaube ich wirklich nicht. Das wäre der garantierte Konkurs eines jeder Leasingfirma. Dir liegen mit Sicherheit nicht alle relevanten Zahlen vor.

  • Eigentlich wollte ich eher darüber Diskutieren, ob die Leasingrate von dem dedeckelte Nutzwert abgezogen werden kann.


    Der Einfachheit halber habe ich mit hohen Zahlen gerechnet, um aber diese Diskussion abzukürzen hier die Berechnung:


    anhand nun realistischer Zahlen:


    ist der Nutzwert > Gesamtkosten
    "Ist bei Anwendung der Pauschalmethode der private Nutzungswert höher als die Gesamtkosten des Arbeitgebers für das Fahrzeug, wird der Nutzungswert auf die Gesamtkosten begrenzt (sog. Kostendeckelung), vorausgesetzt der Arbeitgeber weist diese nach (BMF-Schreiben vom 28.5.1996, BStBl. 1996 I S. 654). Damit wird aber immer noch ein Betrag versteuert, der einer Privatnutzung von 100 % (!) "


    nun die Frage dieser Aussage:
    "Die Vergütung – also eine arbeitsvertraglich vereinbarte Monatspauschale,nutzungsabhängige Kilometerpauschale oder Übernahme von Leasingraten) – ist vomermittelten steuerpflichtigen Nutzungswert abzuziehen (R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStR 2015). Leisten Sie lediglich einepauschale Abschlagszahlung, über die später nach den tatsächlich entstandenenFahrzeugkosten abgerechnet wird, ist seit 1.7.2013 ein Abzug nicht mehr möglich(BMF-Schreiben vom 19.4.2013, BStBl. 2013 I S.513)."


    vor oder nach der Deckelung?


    Und eine Zusatzfrage ist ein solche Kalkulation als Freibetrag eintragbar?
    Sonst wird der Steuerbescheid schon fast zum Sparbrief



    Lieben gruss

    • Offizieller Beitrag

    Netto-Leasingrate pro Monat 533,32€ und fahren tut das Fahrzeug mit Luft oder Wasser?


    Glaube doch einfach mal Deinem AG, dass Deine Zahlen für Dich günstig und zutreffend sind. Und das FA entscheidet auch nicht ohne Grund so.

  • wirklich schade, ich hatte in diesem Forum die Hoffnung auf eine fundierter Antwort.


    Evtl. findet sich ja noch jemand nettes, der auch in der Lage ist das Bild vollständig zu erfassen.


    Ich würde mich sehr freuen - Danke!

    • Offizieller Beitrag

    wirklich schade, ich hatte in diesem Forum die Hoffnung auf eine fundierter Antwort.


    Evtl. findet sich ja noch jemand nettes, der auch in der Lage ist das Bild vollständig zu erfassen.

    ?(


    Kalkulatorische Kosten pro Monat (netto) 925,30€, also Jahresgesamtkosten für das Fahrzeug netto ca. 11.104€. Wie kommt man da auf 1.000€ jährlich? Du scheinst da Monats- und Jahreswerte durcheinander zu bringen.


    Abgesehen davon verstehen ja selbst Dein AG und auch das FA Deine Berechnung nicht. Und gerade Dein AG sollte ja den Überblick haben.

  • ...also ich bin bei allen Werten von monatswerten ausgegangen.


    Dass mein FA gerne Steuern einnimmt scheint wohl klar zu sein.
    Dass mein AG nur bedingt Interesse daran hat das ich steuern spare und er dem Wirtschaftsprüfer das erklären muss wohl auch - oder warum deckelt kein AG den GWV?



    ... Naja ich gebe es auf Dir mein Problem zu erklären.



    Ich habe folgendes Gefunden was scheinbar mein Problem ist, da mein AG die Leasingrate vom Bruttolohn abzieht:



    Laufende Zuzahlungen
    Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die private Nutzung des Kfz ein laufendes Entgelt, mindert dieses gemäß R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 S. 1 LStR den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Dabei ist es unerheblich, ob das Nutzungsentgelt pauschal oder entsprechend der tatsächlichen Nutzung des Kraftfahrzeugs ermittelt wird. Bei der Übernahme von Treibstoff- oder Garagenkosten durch den Arbeitnehmer ist eine Kürzung des geldwerten Vorteils gemäß R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 S. 5 LStR allerdings nicht zulässig.
    Beachten Sie | Um keine den geldwerten Vorteil mindernde Zuzahlung handelt es sich, sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Gehaltsumwandlung vereinbart haben und dem Arbeitnehmer anstatt einem Teil des bisherigen Barlohns nunmehr ein Firmenwagen zur privaten Nutzung überlassen wird. In diesem Fall sind der nunmehr vereinbarte Barlohn sowie der ungekürzte geldwerte Vorteil dem Lohnsteuerabzug zugrunde zu legen. Eine zusätzliche Kürzung des geldwerten Vorteils darf nicht erfolgen, da bei der Ermittlung der Lohnsteuer bereits der geringere Barlohn zugrunde gelegt wird.



    http://www.iww.de/gstb/steuerr…geldwerten-vorteil-f66700

  • Würde ich meinen Eigenanteil von dem un-gedeckelten Nutzwert 2720€ abziehen, würde ich 1000€ Brutto + 1000€ Vorteil bezahlen - klingt komisch und leider zu viel.

    da machst du auch einen Gedankenfehler - der eventuell zu deckelnde Nutzungswert sind die 800 Euro aus der 1%-Regelung. Die zusätzliche Kilometerpauschale ist zur Abdeckung der Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle, für die dir ja der Werbungskostenabzug als Gegenposten zusteht. Und 800 Euro und 1.000 Euro Kosten (sofern dies wirklich alle Kosten sind) - da bleibt nichts zu deckeln.


    Das würde auch erklären, warum dein Arbeitgeber hier nicht tätig wird.

    Einmal editiert, zuletzt von babuschka ()

  • Hallo Zusammen,


    ich würde dieses alte Thema gerne nochmal reanimieren, da ich aktuell überlege ob ein PKW-Firmenleasing über eine Brutto-Entgeltumwandlung für mich Sinn macht.


    Ich habe mir einen Wagen mit einem Listenpreis von 51.000€ konfiguriert der aktuell eine sehr niedrige Leasingrate hat. Anscheinend muss Audi die Dinger loswerden ;) Mein Arbeitsweg beträgt 8 km. Laut meinem Arbeitgeber kann es in einigen Fällen (i.d.R. bei langen Arbeitswegen) vorteilhaft sein den geldwerten Vorteil zu deckeln. Und zwar wenn die Full-Service-Leasingrate + MwSt. (=tatsächliche Kosten) niedriger ist als der geldwerte Vorteil. Erfahrungsgemäß reicht zum Nachweis beim Finanzamt die Überlassungsvereinbarung mit Leasingkonditionen aus. Dazu habe ich zum Beispiel auch folgenden Auszug im Internet gefunden:

    Ich komme also in meinem Fall auf einen geldwerten Vorteil von 510 + 122,4 = 632,4€ (Monat) bei einer Full-Service-Leasingrate von 370€ netto (Monat) bzw. 440€ brutto inklusive Steuern. Diese Rate beinhaltet sämtliche Kosten (Steuern, Versicherung, Service und Sprit). Je nachdem welchen Betrag man ansetzt, macht das aufs Jahr gesehen also eine Unterschied von 2.308€ zu versteuerndem geldwerten Vorteil (7.588€ vs. 5.280€) aus. Die Aussage vom Arbeitgeber enthält allerdings einen Disclaimer (Bitte reden sie mit ihrem Steuerberater).


    Kann ich mir sicher sein das diese Rechnung vom Finanzamt akzeptiert wird und wenn ja wo gebe ich das überhaupt an? Anlage N?

    • Offizieller Beitrag

    Steuergestalterische Fragen darf das Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht beantworten. Du solltest Dich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.