Hallo zusammen,
nachdem ich von der Kosten Deckelung des Geldwertenvorteil für Dienstfahrzeuge hörte, wurde das Thema nochmal für mich interessant.
Doch je mehr ich lese um so merkwürdiger wird es. Auch gibt es leider mein Beispiel in keinen der Erklärenden Seiten.
Folgende Annahme:
Heimweg: 80Km/täglich (5tage/Woche)
Auto Listenpreis: 80.000 €
Leasingrate (Fullservice inkl. pauschalisierte Tankkosten): 1000€
Die Leasingrate wird vollständig vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen.
Ich komme zu folgender Rechnung:
80.000 * 1% | 800€ | |
+ pauschal 0,03 % pro Entfernungskilometer |
1920€ | |
Summe: | 2.720,00€ |
Nun könnte meine Rettung kommen:
"Ist bei Anwendung der Pauschalmethode der private Nutzungswert höher als die Gesamtkosten des Arbeitgebers für das Fahrzeug, wird der Nutzungswert auf die Gesamtkosten begrenzt (sog. Kostendeckelung), vorausgesetzt der Arbeitgeber weist diese nach (BMF-Schreiben vom 28.5.1996, BStBl. 1996 I S. 654). Damit wird aber immer noch ein Betrag versteuert, der einer Privatnutzung von 100 % (!) "
Würde bedeuten mein Geldwerter Vorteil kann ja gar nicht höher sein als die Kosten, die mein AG eigentlich zahlt also kappen wir 2720€ auf die Leasingrate von 1000€. Bitte Beachten in der Leasingrate sind wirklich (Benzin, Steuer, Versicherung, Service alles Pauschal inkludiert, eine Endabrechnung folgt zum Leasingende)
Zu versteuer wären also 1000€
Nun zahlt mein Arbeitgeber die Leasingrate nicht, sondern zieht mir die Rate vom Bruttolohn ab.
"DieVergütung – also eine arbeitsvertraglich vereinbarte Monatspauschale,nutzungsabhängige Kilometerpauschale oder Übernahme von Leasingraten) – ist vomermittelten steuerpflichtigen Nutzungswert abzuziehen (R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStR 2015). Leisten Sie lediglich einepauschale Abschlagszahlung, über die später nach den tatsächlich entstandenenFahrzeugkosten abgerechnet wird, ist seit 1.7.2013 ein Abzug nicht mehr möglich(BMF-Schreiben vom 19.4.2013, BStBl. 2013 I S.513)."
von den Nutzwert von 1000€ - Leasingrate 1000€ = würde 0€ Geldwerter Vorteil überbleiben
ins unreine gesprochen, da ich die Gesamtkosten für das Auto vollständig selbst begleiche entsteht auch kein Geldwerter Vorteil.
Maximaler Vorteil wäre die Brutto - Nettodifferenz oder die Sonderkondition die durch eine Großabnahme entstehen.
Nun bekomme ich weder meinen Arbeitgeber von meiner Rechnung und auch das Finanzamt nicht überzeugt - wo ist denn mein Fehler?
Würde ich meinen Eigenanteil von dem un-gedeckelten Nutzwert 2720€ abziehen, würde ich 1000€ Brutto + 1000€ Vorteil bezahlen - klingt komisch und leider zu viel.
Ich freue mich auf eure Antworten - Besten Dank
Sascha