Zur Nutzung überlassener PKW .......HILFE!!!!

  • Ich benutze zur fahrt zur Arbeit einen mir zur Nutzung überlassenen PKW, macht das ein Problem bei der Steuererklärung?

  • Hallo Fruehling, also brauche ich auch nicht unbedingt eine Angabe zum kennzeichen zu machen?????


    Noch ne Frage: Wenn ich Dienstfahrten mit diesem PKW durchführe ist es dann auch egal wem der PKW gehört?


    Fragen die dann nach dem Kennzeichen?


    WEnn ich diese Dienstfahrten mit 0,30 Cent/Km abrechnen reicht es dem Finanzamt wenn ich die Km aufschreibe die ich tatsächlich gefahren bin für die Fa. oder wollen die ein Lückenloses Fahrtenbuch mit Km ständen und sämtlichen Privat fahrten?

  • Die Angabe zum Kennzeichen ist nicht unbedingt erforderlich, gleiches gilt für Dienstfahrten.
    Dem Finanzamt reicht eine Aufstellung der durchgeführten Dienstfahrten (wann, wohin, gefahr.km), die vom AG bescheinigt werden sollten.Bei einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit verlangt das Finanzamt ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch (also alle dienstlichen und privaten Fahrten), falls nicht die Prozent-Regel angewandt wird. Die Fahrtenbücher gibt es im Handel, oder man erstellt sich selbst ein Fahrtenbuch bzw. man nutzt fertige Programme.