Fahrtkosten - Entfernungspauschale?

  • Zur Abrechnung meiner Fahrtkosten habe ich mal eine Frage, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.


    Ist es richtig, das man keine Belege mehr für Fahrten mit öffentlichen Verkehsrmittel abgeben muss?


    Wie verhält es sich, wenn die Fahrtkosten laut Entfernungspauschale die eigentlichen Fahrtkosten übersteigen? Setze ich dann die höheren Kosten der Entfernungspauschale an oder die geringeren nachweisbaren Kosten (Fahrkarten)?

  • Ich habe da unterschiedliche Erfahrungen gemacht, jedes Finanzamt hat diesbezüglich seine "eigenen Regeln". Meistens wird auf das Vorlegen der Straßenbahn-, Bus-, S-Bahn-Fahrscheine usw. verzichtet, aber auf die Bahnfahrkarten nicht.
    Ob Sie nun die Entfernungspauschalen nutzen oder die tatsächlichen Kosten einsetzen, müssen Sie selbst entscheiden,je höher die Werbungskosten, desto geringer das zvE.

  • Also setze ich dann die Entfernungspauschale an.


    Was den Nachweis von Fahrkarten betrifft - soweit ich das jetzt so überall gelesen habe, muss eigentlich kein Nachweis erbracht werden, nur wenn man die Grenze von 5.112 Euro überschreitet.