Hallo,
Einzelfirma seit 2015, vorher Teilhaber an einer GbR und aus dieser (neben einer Abfindung) auch mehrere Wirtschaftsgüter (u.a. PKW) mit Restbuchwert von 1€ (bzw. 0€) übernommen. Diese muss ich in der Einzelfirma als Anlagen weiterführen und habe ein Problem bei der Erfassung. Wie trage ich diese bereits abgeschriebenen "Altzugänge" korrekt ein, so dass diese mit dem RBW 1€ (bzw. 0€) weitergeführt, aber logischerweise nicht mehr abgeschrieben werden?
Wenn ich "Unterliegt das Wirtschaftsgut der Abnutzung" = JA eingebe, will er eine Nutzungsdauer haben und abschreiben. Gebe ich = Nein ein, will er zwar keine Nutzungsdauer, aber die Anlagegüter tauchen im Anlageverzeichnis bei "nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern" auf, was sicher auch falsch ist. GWG geht auch nicht. Wie mache ich es richtig?
Danke schon mal!