Bitte um dringende Hilfe,
Ich muß eine Schlußabrechnung für einen vorzeitig beendeten Vertrag erstellen. Die bereits erbrachten Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig. Für die nicht erbrachten Leistungen fordere ich eine Entschädigung, welche kein Umsatz im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG ist. Gemäß Urteil BGH bin ich verpflichtet alle Postionen in nur einer einzigen Schlußrechnung abzurechnen (also die Umsatzsteuerpflichtigen und die Umsatzsteuerbefreiten).
Wie gehe ich vor? Wie kann ich die Umsatzsteuer in einer einzigen Rechnung postionsbezogen erheben?
Vielen Dank im Voraus