Hallo an die Erfahrenen WEG-Eigentümer,
meine Eigentumswohnung ist vermietet. 2015 wurden die Fenster komplett saniert, weshalb die Kosten dafür bei den nicht umlagefähigen Kosten auftauchen.
Gemäß WEG-Beschluss wurde ein Großteil aus den Rücklagen finanziert.
Muss ich die Zuführung, aus der Rücklage, von den nicht umlagefähigen Kosten in Abzug bringen und nur noch den Rest ansetzen?
Ist meine erste miterlebte Sanierung an der Wohnung, weshalb ich nun nach fast 5 Jahren WISO-Steuer-Sparbuch erstmals etwas zu fragen habe...
Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Abend!