Gewerbesteuerhebesatz nach Umzug

  • Hallo,
    ich bin letztes Jahr umgezogen (August)
    In der alten Gemeinde hatte ich einen Hebesatz von 440%, jetzt 320%. Was trage ich denn da nun ein?


    Also sowohl in der "Gewerbesteuererklärung" als auch beim ausfüllen der "Einkommensteuererklärung" (Steuerermäßigung nach § 35 EStG)
    Oder trage ich zuerst irgendwo den Umzug bzw. eine Art "Wechsel der Gemeinde" ein - dazu habe ich nichts gefunden

    • Offizieller Beitrag

    Maßgeblich ist ja erst einmal der Gewerbesteuermessbetrag bzw. das 3,8fache davon. Den Gewerbesteuerbetrag kannst Du ja manuell eingeben. Hier sollte dann m.E. der sich nach den Gewerbesteuer-Zerlegungen ergebende Steuerbetrag eingetragen werden.

  • @miwe4: Vielen Dank für Deine Antwort, Schade dass es nicht besser geht....


    Also an die Programmierer-Crew:
    Na gut, wieder ein Teil mehr, bei dem das Programm mich nicht unterstützt.
    Passiert das nur mir, immer solche Fragestellungen zu haben, die programmtechnisch einfach nicht mit abgefangen werden?
    Na gut, ich war selber mal Programmierer (lange ist es her), da weiß ich, man kann eine Version nicht mit allem versehen, was der Kunde "möglicherweise" benötigt - oder das FA vielleicht regional verlangt (wie bei mir z.B. ne Anlage SZE trotz 0 € Schuldzinsen und es trotz mehrfacher Nachfrage immer noch nicht möglich ist, diese Anlage zu erstellen). Schade also, dass ein so lange auf dem Markt existierendes und auch gewachsenes Programm verschiedene Sachen nicht mit berücksichtigt oder ermöglicht.
    Also wieder Taschenrechner auspacken......

    • Offizieller Beitrag

    miwe4: Vielen Dank für Deine Antwort, Schade dass es nicht besser geht....

    Wieso nicht besser geht? Es ist genau das, was Du brauchst. Den Gewerbesteuermessbetrag und die Höhe der Gewerbesteuer.

    Na gut, ich war selber mal Programmierer (lange ist es her), da weiß ich, man kann eine Version nicht mit allem versehen, was der Kunde "möglicherweise" benötigt - oder das FA vielleicht regional verlangt (wie bei mir z.B. ne Anlage SZE trotz 0 € Schuldzinsen und es trotz mehrfacher Nachfrage immer noch nicht möglich ist, diese Anlage zu erstellen).

    Die Programmierer können aber auch nichts dafür, wenn ein Bearbeiter meint, etas fordern zu müssen/dürfen, was eigentlich so nicht vorgesehen ist. Stellt sich die Frage, ob es überhaupt im ELSTER-Modul der Finanzverwaltung so vorgesehen ist. Das solltest Du mal mit Deinem FA klären.

  • Habe es doch in der Gewerbesteuererklärung gefunden, hier gibt man die unterschiedlichen Gemeinden an. Aber da fehlen mir dann noch weitere notwendige Info die ich da eingeben muss, vorher weiß ich noch nicht ob der Wert in der EKST dann automatisch richtig gesetzt wird .... Das sehe ich dann.


    Und wegen dem was vom FA gefordert ist: Zum einen habe ich kein Windows (aus verschiedenen Gründen), auf OSX (Apple) bekomme ich Elsteronline nur zum Laufen, wenn ich Chrome installiere (der einzig kompatible Browser) und auch das will ich nichtinstallieren, von daher kann ich nicht ersehen, was da möglich oder nicht möglich ist.
    Ich sage: Der Sachbearbeiter fordert es und fertig.


    Unabhängig davon ist es m.E.n. trotzdem ein Fehler, das die SZE nicht generell mit erzeugt wird, da sich über die Jahre ja auch im Falle "im Nachhinein abzutragende" Unterentnahmen summieren. Genau wegen einer Überentnahme (auch ohne Schuldzinsen aufgrund vorlaufender Unterentnahmen) wird von mir das Formular gefordert - Es hat also scheinbar nicht nur indirekt mit der Höhe der möglichen Schuldzinsen (über 2050,-) zu tun, sondern generell wegen der Überentnahme - oder einem besonders kritischen Sachbearbeiter.
    Dadurch kann ich natürlich die Anlage SZE auch nicht elektronisch übertragen sondern nur per Post, mal schauen wann die beim FA anfangen, mir daraus auch noch einen Strick zu drehen........


    Also, mein bereits eingebrachter Verbesserungsvorschlag: Anlage SZE immer erzeugen (unabhängig von Schuldzins) und Über- oder Unterentnahmen entsprechend eintragen und bei Übernahme der WISO-Daten aus dem Vorjahr entsprechend kumulieren.

  • Das ist doch vollkommen egal ob der Recht hat oder nicht, zumindest erstmal was mich persönlich betrifft.
    Man macht jahrelang in diversen Versionen der WISO seine EÜR und Gewerbesteuer, sein EKSt .....


    Und dann kommt mal ein Jahr, in dem ich mehr als 2050,- Schuldzinsen habe und bin - Deiner Meinung scheinbar nach erst dann - verpflichtet zur Anlage SZE. Aber wo bekomme ich jetzt die kumulierten Werte der vorjährigen Unterentnahmen her? Denn diese muss ich in die nun auszufüllende SZE eintragen
    Da müsste man dann die Buchhaltung aller zurückliegender Jahre durchforsten und die Unter-/Überentnahmen herausfinden?
    Gut, bei mir waren es, als ich zur SZE gezwungen wurde, 4 Jahre, die ich rückwirkend nachschauen musste, aber was ist bei denen es schon 10, 15 Jahre zurückliegt?


    Ich weiß nicht, warum Du das nicht verstehst? Es ist doch offensichtlich.
    Egal, ob der Sachbearbeiter "Recht" hat oder nicht. Er fordert es und ich hab keine Lust auf Streß, deshalb fülle ich es auch aus, ob Schuldzins oder nicht ....
    Dennoch bleibt es ein Fehler, Über-/Unterentnahmen in der WISO nicht berücksichtigt zu finden