Fehlzeiten werden in Lohnabrechnung nicht berücksichtigt

  • Hallo,


    ich rechne mein eigenes Geschäftsführergehalt (nicht SV-pflichtig) über die WISO Unternehmer Suite ab. Jetzt bin ich leider länger krank gewesen und habe ab diesem Monat Krankentagegeld ab dem 17.07. erhalten und kann/darf mir daher mein Gehalt in dem Zeitraum nicht mehr zahlen.
    Ich habe im Programm bei den Abrechnungsdaten als Fehlzeit vom 17.07. bis (erstmal 18.07.) eingetragen mit Art 4.1. Wenn ich nun im Lohnkonto schaue, ist trotzdem der Zeitraum 01.07.-31.07. eingetragen und wenn ich auf Zahlungsverkehr und dann "Löhne/Gehälter" anklicke wird das komplette Gehalt angezeigt und nicht nur in etwa die Hälfte (vom 01.07.-17.07.).
    Mache ich hier irgendetwas falsch oder müsste das eigentlich funktionieren?


    Danke und Gruß,


    Harald

  • Servus Maulwurf,


    den Eintrag habe ich jetzt so geändert, wie in der Anleitung. War aber nur bei 100-Gehalt bei Berücksichtigung "Keine" eingetragen. Das habe ich auf "Umlage (U1, U2 und Beschäftigungsverbot) geändert. Die anderen Lohnarten waren alle exakt wie in der Anleitung.
    Das hat das Problem aber leider nicht gelöst.
    Vielleicht hat noch jemand andere Vorschläge? Ich habe das in der Elternzeit bisher immer so gelöst, dass ich das Arbeitsverhältnis in BUHL beendet und dann nach der Elternzeit wieder neu aufgenommen habe. Aber das ist glaube ich nicht die eleganteste Lösung, oder? Die müsste im Falle der Krankheit ja auch funktionieren.
    EDIT:
    Ich sehe gerade, dass in 7.2. in der Anleitung steht:
    "Bei Gehaltsempfängern ist es erforderlich, dass Sie das Gehalt entsprechend um die nicht gearbeiteten Tage kürzen."
    Bedeutet das, dass ich mir selbst ausrechnen muss, wieviel Prozent des Gehaltes ich bezahlen muss? Also bei Lohnart 100 den Stundenanteil von 100% auf 55% (oder so ähnlich) manuell ändern muss? Ich würde vermuten, dass das das Programm selbst kann?


    Danke und Gruß,


    Harald

  • Hatte ich in der Praxis noch nicht :)


    Dem letzten Satz nach würde ich dann manuell kürzen (auf der Basis von gearbeiteten/nicht anwesenden Arbeits- oder Kalendertagen), prozentual ist m. W. nicht übelich.


    *Eigentlich* würde ich auch eine automatische Berechnung erwarten, funktioniert beim Eintritt während des Monats aber auch nicht :huh:


    Gruss
    Maulwurf