EÜR: Telefon-Gutschrift soll mit nächsten Telefonrechnungen verrechnet werden - wie buche ich das?

  • Hallo in die Runde,


    bei meiner geschäftlich genutzten Telefonleitung gab es durch den Telefon-Anbieter eine Umstellung. Dafür habe ich im Juli eine Gutschrift erhalten. Das Guthaben wird jedoch nicht ausbezahlt sondern soll mit den nächsten Telefonrechnungen verrechnet werden. Die Folge-Rechnung vom August habe ich bereits erhalten, da der Gutschriftsbetrag höher war, ist der Endbetrag der August-Rechnung auch noch ein Guthaben.
    Ich stehe nun etwas auf dem Schlauch wie ich diese Gutschriften in der EÜR buche. Es ist ja keine Einnahme in dem Sinne.


    Vielen Dank für Eure Hilfe !

  • Moin Anke,


    eine Einnahme im klassischen Sinne wie z. B. eine Kundenzahlung ist es zwar nicht, aber dennoch eine Minderung Deiner Kosten (wenn Dir das Guthaben ausgezahlt worden wäre, wäre es ja eine Einnahme). Du könntest die Gutschrift also als "negative Ausgabe" erfassen. ^^


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo Maulwurf,


    blöde Frage... aber wie sieht das dann praktisch aus ? "Art der Buchung" ist dann "Ausgabe" und ich erfasse es wie eine "normale" Ausgabe ?


    Vielen Dank & viele Grüße,
    Anke

  • Zu der praktischen Umsetzung kann ich leider nicht viel sagen :whistling: ... ich *vermute* mal: wie eine "normale" Ausgabe, nur eben mit anderem Vorzeichen..evtl. kommt dann ein Warnhinweis, den Du aber bestätigen kannst.


    Viele Grüße
    Maulwurf


    P.S. es gibt keine dummen Fragen, nur.. Du weisst schon :)

  • Ja, eigentlich wäre die Buchung als "negative Ausgabe" am logischsten aber leider lässt das Programm keine negativen Beträge zu....


    Vielleicht meldet sich ja noch jemand mit praktischen Vorschlägen.


    Ich danke Dir trotzdem !
    Viele Grüße,
    Anke

  • Warum sollte überhaupt eine Buchung stattfinden? Die Gutschrift ist keine Einzahlung -> keine Einnahme -> kein Ertrag - > keine Leistung und wäre mit 0,00 EUR in der Erfolgsrechnung anzusetzen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht macht eine solche Buchung keinen Sinn, da die Posten bereits in der Rechnungslegung saldiert sind. Zur Nachvollziehbarkeit deiner EÜR kannst du allerdings mit 0,00 EUR buchen.

  • Moin,


    nun ja, so ganz sinnfrei finde ich die Buchung der Gutschrift nicht, da anderenfalls im Juli weder die Telefonkosten noch die entsprechende Vorsteuer so ganz genau erfasst sind - unbeachtlich der Beträge :rolleyes:


    Gruß
    Maulwurf

  • So ist es, die Kosten werden nicht erfasst, weil sie nicht erfolgswirksam abzuziehen oder hinzuzurechnen sind. Aber was wird denn in der EÜR nach den Grundsätzen der einfachen Buchführung erfasst? Lediglich die saldierten Rechnungsbeträge zum Zeitpunkt der Ein- bzw. Auszahlung. Und der saldierte Rechnungsbetrag liegt bei 0 EUR. 19 % USt auf 0 EUR ist ebenfalls 0.

  • So ist es, die Kosten werden nicht erfasst, weil sie nicht erfolgswirksam abzuziehen oder hinzuzurechnen sind. Aber was wird denn in der EÜR nach den Grundsätzen der einfachen Buchführung erfasst? Lediglich die saldierten Rechnungsbeträge zum Zeitpunkt der Ein- bzw. Auszahlung. Und der saldierte Rechnungsbetrag liegt bei 0 EUR. 19 % USt auf 0 EUR ist ebenfalls 0.

    Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, da die EÜR strikt nach dem Liquiditätsprinzip (§ 11 EStG) aufgestellt wird. Nur was tatsächlich an Geld fließt, wird hier gebucht.

  • Hallo zusammen,


    ich war leider etwas länger offline und habe nun gerade erst die weiteren Antworten gesehen.
    Da die USt-Voranmeldung ja vor der Tür stand, musste ich mich doch entscheiden ob und wie ich die Gutschrift verbuche. Ich habe sie letztendlich gebucht mit der Buchungsart "Rückzahlung Ausgabe". Das erschien mir am logischsten. Die Folge-Rechnung vom August habe ich dann ganz normal wieder als Ausgabe erfasst.

  • Ich habe sie letztendlich gebucht mit der Buchungsart "Rückzahlung Ausgabe"

    Aber doch nur richtig, wenn die Telefongesellschaft tatsächlich zurückgezahlt hat - bei Verrechnungen gibt es ja gerade keinen "echten" Geldfluss


    So würde ich es dann aber auch nicht formulieren wollen.

    @miwe4: und wie hättest du dann formuliert?