Küche oder nur Herd bei Umzug absetzbar?

  • Moin Experten!


    Es hat mich schon erstaunt, dass man offensichtlich die Anschaffung eines Herds bei einem dienstlich veranlassten Umzug absetzten kann. Aber kann man auch eine komplette Küche absetzten, wenn durch den Umzug eine entspr. Anschaffung notwendig geworden ist?


    Schöne Grüße,
    René

  • Hallo Renè,Anschaffungskosten für Herde und Heizgeräte gehören zu den normalen abzugsfähigen Umzugskosten.
    Versuchen Sie doch einmal Ihre Küchen-Neuanschaffung durchzubekomen, wenn Ihre alten Möbel beim Umzug beschädigt worden sind. Ohne den Umzugsschaden haben Sie allerdings i.d.R. schlechte Karten mit den Kosten für neue Möbel, so jedenfalls der BFH am 7.9.1990, BFH/NV 1991 S.445 (bei einem neuen Kochherd) und das FG Rheinland-Pfalz am 20.1.1981, EFG 1981, EFG 1981 S.500 (bei einer neuen Einbauküche). Geht Ihnen allerdings beim Umzug ein Teil Ihres Hausrates verloren, oder wird er zerstört, kann man den Wert absetzen (FG Düsseldorf v.5.4.1978, EFG 1978 S.539).
    Oder Sie nutzen die Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen.
    Gruß Brigitte