Moin Experten!
Es hat mich schon erstaunt, dass man offensichtlich die Anschaffung eines Herds bei einem dienstlich veranlassten Umzug absetzten kann. Aber kann man auch eine komplette Küche absetzten, wenn durch den Umzug eine entspr. Anschaffung notwendig geworden ist?
Schöne Grüße,
René