Unterschied im Steuerbescheid gegenüber WISO

  • Hallo Forum,
    habe folgendes Problem:
    Vergleich zwischen Bescheid FA und Berechnung WISO ist soweit identisch, ausgenommen der festzusetzenden Einkommenssteuer.
    Der Unterschied ergibt sich bei den Kapitalerträgen.
    Der Betrag der Kapitalerträge ist bei WISO und FA gleich. Allerdings ermittelt das FA daraus einen nach § 32d Abs.1 EStG zu versteuernden Betrag X, welcher dem (wieder bei beiden identischen) festgesetzten Steuerbetrag des zu versteuernde Einkommens nach dem Grundtarif zugerechnet wird.
    Dadurch ergibt sich eine für mich nicht unrelevante Differenz.
    Für mich stellt sich nun die Frage, wer rechnet hier falsch. Die Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs.1 EStG sind bei beiden gleich. Nur in WISO fehlt der vom FA daraus ermittelte Steuerbetrag.
    Aufgrund des evtl. einzulegenden Widerspruches wäre ich Euch für schnelle Hilfe sehr dankbar.
    Vorab vielen Dank und noch einen schönen Tag.

    • Offizieller Beitrag

    Berechnung WISO

    Ein Programm namens "WISO" gibt es nicht. Das ist nur der Oberbegriff einer Programmreihe verschiedenster Steuersoftwareprodukte.

    Für mich stellt sich nun die Frage, wer rechnet hier falsch. Die Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs.1 EStG sind bei beiden gleich. Nur in WISO fehlt der vom FA daraus ermittelte Steuerbetrag.

    Erst einmal würde ich an einen Eingabefehler denken. Aufschlüsselung sollten doch die Erläuterungen zur Steuerberechnung Deines Programms geben. Ohne Kenntnis aller Zahlen und Eingabedaten zu diesem Bereich kann da ansonsten niemand helfen.

  • Vorab vielen Dank für die Unterstützung.

    Ein Programm namens "WISO" gibt es nicht.

    Sorry, das ist wohl war. Benutze das WISO Sparbuch 2016, Version 23.08.1531


    Erst einmal würde ich an einen Eingabefehler denken.

    Das mag vielleicht sein, aber ich wüsste nicht wo. Denn die vom Programm errechneten Beträge wie:
    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen
    Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Kapitalerträge - Sparer-Pauschbetrag = Kapitalerträge i.S.d. §32d)
    sind mit denen des FA identisch.
    Bei der Berechnung der Steuer entsteht der Unterschied. Die festzusetzende Einkommensteuer nach dem Grundtarif ist noch identisch. Das FA führt - entgegendem Programm - allerdings noch einen Steuerbertrag auf die nach § 32d Abs. 1 EStG zu versteuernden Kapitalerträge auf. Auf diesen Betrag entfallen auch nochmal 5,5% Solizuschlag. Für mich sieht das so aus als würde das Programm auf die Kapitalerträge keine Steuern berechnen. Kann das sein?

    • Offizieller Beitrag

    Benutze das WISO Sparbuch 2016, Version 23.08.1531

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    Für mich sieht das so aus als würde das Programm auf die Kapitalerträge keine Steuern berechnen. Kann das sein?

    Ohne Kenntnis aller Zahlen und Eingabedaten zu diesem Bereich kann da ansonsten niemand helfen.

    Meine Testdatei führt zumindest zu nachvollziehbaren Ergebnissen.


    Im Zweifel den Support sich aufschalten und prüfen lassen. Ergbnis des Tickets dann bitte hier ebenfalls posten.

  • Hallo zusammen,


    es könnte möglicherweise daran liegen, dass keine Angaben gemacht wurden zur Inanspruchnahme des Sparerfreibetrages - das Finanzamt geht dann häufig davon aus, dass dieser voll in Abzug gebracht wurde.


    Gruß nesciens