Lohnsteuerermäßigung - Jobwechsel Mitte des Jahres, Unterschiedliche Entfernungen berücksichtigen

  • Hallo,


    ich habe WISO Steuer Sparbuch 2016 und möchte Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen.


    Leider komme ich aber bei dem Punk "Werbungskosten" - Wege zur Arbeit nicht weiter.


    Ich habe ab Juli eine neue Arbeit. Bei der alten Arbeit fuhr ich am Tag 90 km. Diese habe ich in diesem Jahr ab Juli gewechselt und
    bei der neuen Arbeit fahre ich täglich 30 km.


    Alt: Januar - Juli 90 km/täglich
    Neu: Ab Juli - 30 km/täglich


    Nun bin ich ratlos wie ich diesen Sachverhalt bei dem Programm eingeben soll. Und ist hierbei die alte Arbeit überhaupt relevant, ich möchte ja nur, dass die Strecke zu der
    neuen Arbeit berücksichtigt wird.


    Des Weiteren möchte das Programm, dass ich den Zeitraum meiner Fahrten angebe. Sind darunter nur Fahrten bis zum 23.08.2016 (also das Datum von heute)
    gemeint oder soll ich bis zum 31.12.2016, also in die Zukunft schätzen und den Zeitraum so erweitern.


    Bin für jeden Tipp sehr dankbar!


    Viele Grüße
    Andre

    • Offizieller Beitrag

    Nun bin ich ratlos wie ich diesen Sachverhalt bei dem Programm eingeben soll.

    Bei derartigen Fragen solltest Du auch das genutzte Programm und die Programmversion genau benennen.

    Des Weiteren möchte das Programm, dass ich den Zeitraum meiner Fahrten angebe. Sind darunter nur Fahrten bis zum 23.08.2016 (also das Datum von heute)
    gemeint oder soll ich bis zum 31.12.2016, also in die Zukunft schätzen und den Zeitraum so erweitern.

    Ganzjährig natürlich, da Du ja einen Freibetrag auf das Kalenderjahr bezogen eingetragen haben möchtest. Wenn Du bisher noch keinen Freibetrag hattest, wird der errechnete Freibetrag auf die verbleibenden monate des Jahres gleichmäßig verteilt. ggf. macht auch der AG Ende des Jahres einen "internen Jahresausgleich".


    In WISO steuer:Sparbuch 2016 sieht das Prozedere so aus:

  • Vielen Dank für Deine Antwort!


    Ist es dann richtig für die zweite Jahreshälfte den Punkt "zweiten Zeitraum für die erste Tagesstätte" zu nutzen? Bedeutet es nicht, dass die Arbeitsstelle gleich ist? Ich habe ja einen neuen AG und entsprechend eine neue Arbeitsstätte.


    Wenn dies so ist, wäre dann folgende Eingabe richtig?


    1. Erster Zeitraum: Frankfurt 90 km von Januar bis Juli


    2. Zweiter Zeitraum: Köln 30 km von Juli bis Dezember (Schätzung in die Zukunft)


    Dabei jeweils 15 Tage Urlaub bei jedem.


    Danke nochmal für Deine Hilfe!


    Viele Grüße
    Andre

    • Offizieller Beitrag

    Kannst auch über neuer Eintrag gehen. Sollte bei zutreffenden Angaben zum selben Ergebnis kommen. Wenn der Bearbeiter Fragen hat, wird er sich ggf. melden. Hauptsache es ist nichts doppelt eingetragen.


  • Bei derartigen Fragen solltest Du auch das genutzte Programm und die Programmversion genau benennen.

    ich habe WISO Steuer Sparbuch 2016

    Heute bei Dir so heiß gewesen, daß Du das überlesen hast? ;)
    (kann ja aber passieren, ist ja auch kein Problem)


    ggf. macht auch der AG Ende des Jahres einen "internen Jahresausgleich".

    Das wird nicht passieren. Die Aussage

    Ich habe ab Juli eine neue Arbeit.

    hatte ich schon anfangs mit der später noch folgenden Aussage

    Ich habe ja einen neuen AG und entsprechend eine neue Arbeitsstätte.

    gleichgesetzt. Und da steht dann $ 42b EStG dagegen:

    Zitat von $ 42 b EStG

    (1) 1Der Arbeitgeber ist berechtigt, seinen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern, die während des abgelaufenen Kalenderjahres (Ausgleichsjahr) ständig in einem zu ihm bestehenden Dienstverhältnis gestanden haben, die für das Ausgleichsjahr einbehaltene Lohnsteuer insoweit zu erstatten, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnsteuer übersteigt (Lohnsteuer-Jahresausgleich).

    Ist es dann richtig für die zweite Jahreshälfte den Punkt "zweiten Zeitraum für die erste Tagesstätte" zu nutzen?

    Nein, ein neuer Eintrag (wie von miwe4 vorgeschlagen) ist sinnvoller. Und da sehe ich (mindestens) zwei gute Gründe:

    • Es ist für den Bearbeiter im FA plausibler.
    • Es vereinfacht Dir die Bearbeitung der Steuererklärung im Sparbuch 2017 nach der Datenübernahme - sofern Du das Programm dann auch nutzen willst. ^^
    • Offizieller Beitrag

    Heute bei Dir so heiß gewesen, daß Du das überlesen hast?
    (kann ja aber passieren, ist ja auch kein Problem)

    Erwischt und [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_move.gif]

    Das wird nicht passieren.

    Hast recht, allerdings haben wir hier auch solche Fälle schon gehabt.