Buchung von Vorsteuer auf Rechnung welche netto von einer Versicherung erstattet wurde

  • Guten Tag zusammen,


    folgender Sachverhalt:


    Ich habe einen Kaskoschaden an meinem Geschäftswagen beheben lassen. Die Forderung an die Versicherung habe ich der Autowerkstatt abgetreten.
    Die Versicherung hat abzüglich der 150,-€ Selbstbeteiligung den Nettobetrag direkt an die Werkstatt bezahlt und mich darüber informiert, dass die USt. nicht überweisen würde, da ich ja Vorsteuerabzugsberechtigt bin. Die Werkstatt hat mich nun aufgefordert, den noch offenen Betrag der Vorsteuer zu entrichten.


    Meine Frage ist, wie sieht nun die Buchung aus? 150€ netto habe ich gebucht, wie buche ich nun die reine Vorsteuer von 151,11 €?


    Für eine Antwort bedanke ich mich bereits im Voraus.


    VG

  • Vielen Dank für die Antwort miwe4,


    obwohl, so richtig weiter bringt mich diese nicht.


    Meine Frage ist, wie kann ich den USt.-Betrag auf einer Rechnung buchen, von der ich den Nettobetrag (bis auf 150€ Selbstbeteiligung) nicht bezahlt habe.


    Viele Grüße

  • Hallo q3933164,


    nur die Vorsteuer buchen geht auch nicht. Du musst schon den ganzen Vorgang in der Buchhaltung erfassen und das zeigen die von miwe4 genannten Links. D.h. beginnend beim Einbuchen der ganzen Rechnung (damit du die Vorsteuer überhaupt buchen kannst) bis hin zur Zahlung der Umsatzsteuer als letzten Ausgleich der Rechnung. Nur so sind die Buchungen dann auch richtig in deiner EÜR.

  • Hallo nesciens,


    aha, ist dann doch komplizierter als ich zunächst gedacht habe.


    Werde mir dann die von miwe4 genannten Links noch einmal unter diesem Gesichtspunkt genauer anschauen.


    Viele Dank für Deine Hilfe.


    Viele Grüße

  • nur die Vorsteuer buchen geht auch nicht


    ?( Lässt die Buhl Buchhaltungssoftware keine einfache Buchung Betrag: (MwSt./USt.) 1570 (Abziehbare VSt. an 1200 (Bank) zu? 1570 deshalb weil manche Progr. manuelle Buchungen auf 1576 nicht mögen.


    Muss da der Umweg über Rechnungseingang, welche der TE ja nicht mal hat, etc. genommen werden?


    150,-€ Selbstbeteiligung den Nettobetrag direkt an die Werkstatt bezahlt und mich darüber informiert, dass die USt. nicht überweisen würde, da ich ja Vorsteuerabzugsberechtigt bin. Die Werkstatt hat mich nun aufgefordert, den noch offenen Betrag der Vorsteuer zu entrichten.

    Die Versicherung hat abzüglich der 150,-€ Selbstbeteiligung den Nettobetrag direkt an die Werkstatt bezahlt und mich darüber informiert


    Das sind 2 verschiedene Sachen.


    Der Werkstatt fehlen mithin die 150,-- Selbstbeteiligung und die MwSt.
    MwSt./USt wie oben buchen
    Selbstbeteiligung würde ich auf 4520 (Kfz-Versicherung) buchen.
    Wird zwar bei einer Kfz-Reparatur-(4540) abgezogen, aber die Rechnung geht ja an die Versicherung und die sagt Dir dass sie da um die Selbstbeteiligung gekürzt hat.

    Einmal editiert, zuletzt von maxi_floor ()

  • Lässt die Buhl Buchhaltungssoftware keine einfache Buchung Betrag: (MwSt./USt.) 1570 (Abziehbare VSt. an 1200 (Bank) zu? 1570 deshalb weil manche Progr. manuelle Buchungen auf 1576 nicht mögen.


    Muss da der Umweg über Rechnungseingang, welche der TE ja nicht mal hat, etc. genommen werden?

    Das ist schon notwendig, um das Saldierungsverbot zu beachten. Es gibt auf der einen Seite eine Rechnung, die an den Unternehmer gerichtet ist und daher auch zwingend nach den Vorschriften einer ordnungsgemäßen Buchhaltung erfasst werden muss und zum anderen der Zahlungsausgleich, der zum Teil von einem Dritten für Rechnung des Unternehmers erfolgt und zum Teil durch den Unternehmer selbst.


    Wenn du nur buchst 1570 an 1200 fehlt die Grundlage der Buchung in der Buchhaltung.

  • Es gibt auf der einen Seite eine Rechnung, die an den Unternehmer gerichtet ist

    falsch.....siehe....


    Die Versicherung hat abzüglich der 150,-€ Selbstbeteiligung den Nettobetrag direkt an die Werkstatt bezahlt und mich darüber informiert, dass die USt. nicht überweisen würde, da ich ja Vorsteuerabzugsberechtigt bin.

    Wenn du nur buchst 1570 an 1200 fehlt die Grundlage der Buchung in der Buchhaltung.

    falsch.....siehe oben. Der Hinweis der Versicherung (Information) dass..... ist Grundlage der Buchung.


    Ebenso verhält es sich mit den 150,-- Selbstbeteiligung.


    Der Versicherungsnehmer zahlt jahrelang niedrige Beiträge ...weil, im Fall de Falles 150,-- Selbstbeteiligung fällig werden. Dieser Fall ist eben eingetreten und erhöht den Aufwand der Kfz-Versichung um 150,-- also voll ansetzbar.

  • Trotzdem muss die Rechnung auf den Unternehmer lauten, sonst ist nämlich der Vorsteuerabzug nicht möglich. Also muss die Rechnung eingebucht werden (Stichwort: Saldierungsverbot).


    Warum ist meine Aussage falsch, dass die Grundlage der Buchung fehlt, wenn keine Rechnung für den Vorsteuerabzug vorliegen sollte? Der Hinweis der Versicherung ersetzt keine Rechnung i.S.d. Umsatzsteuergesetzes.


    Aber wenn maxi_floor es einmal wieder besser weiß - einfach ist eben manchmal nicht auch richtig.

    • Offizieller Beitrag

    Trotzdem muss die Rechnung auf den Unternehmer lauten, sonst ist nämlich der Vorsteuerabzug nicht möglich.

    Sehe ich ebenso.


    Wie MWST eines Rechtsstreit buchen?

  • Hallo zusammen,


    ist also doch komplizierter als ich dachte.


    Zur Info: Ich bin GuV-Rechner, nicht buchhaltungspflichtig.


    Ich benutze das Modul EÜR.


    Wenn ich nun die Rechnung der Werkstatt buche, verfälscht sie dann nicht meinen Umsatz? Das Geld der Versicherung ist ja nie über mein Konto (Bücher) gelaufen?


    (Bin nicht ganz unbedarft in Sachen Steuern und Buchhaltung, aber auch kein Fachmann.)


    Ich bedanke mich noch einmal für Eure freundliche Unterstützung.


    Viele Grüße

  • Moin,


    nein, ist nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick scheint :)


    Wenn Du so wie oben beschrieben buchen willst, könntest Du die Zahlung der MwSt so buchen: erst die (auf Dich) ausgestellte Werstattrechnung ganz "normal" auf das Konto "Kfz-Reperaturen" mit dem Steuerschlüssel "19% Vorsteuer" mit dem Bruttobetrag.


    Gleichzeitig buchst Du die Zahlung der Versicherung mit dem Nettobetrag auf das Konto "Versicherungsentschaedigungen". Als Beleg dient dann das Schreiben der Versicherung.


    Damit hast Du die Zahlung erfasst und machst den Vorsteuerbetrag bei der Voranmeldung geltend :)


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Welches Programm nutzt Du denn? Dann könnte ein Moderator die Frage in das entsprechende Unterforum verschieben, wo die aktiven Anwender sitzen :thumbup:


    So erstmal nur geraten: das Konto ist offensichtlich nicht vorhanden/aktiv und muss angelegt / aktiviert werden.?

  • Im nachhinein wäre es wahrscheinlich einfacher gewesen, die Versicherung hätte den Kaskobetrag an mich überwiesen und ich hätte die Rechnung an die Autowerkstatt vollständig selbst gezahlt. Aber im Nachhinein ist man immer schlauer.


    Also, Ziel ist es, bei meiner nächsten Vorsteueranmeldung den nun von mir gezahlten Vorsteuer-Betrag an die Autowerkstatt mit meiner eingenommenen USt. verrechnen zu können.


    Kennt sich noch jemand mit dem EÜR von Wiso aus oder hat eine Idee?


    Für Hinweise, die zur Aufklärung des Verb... führen währe ich dankbar.


    V.G.

  • Hallo Maulwurf 23,


    Wenn Du so wie oben beschrieben buchen willst, könntest Du die Zahlung der MwSt so buchen: erst die (auf Dich) ausgestellte Werstattrechnung ganz "normal" auf das Konto "Kfz-Reperaturen" mit dem Steuerschlüssel "19% Vorsteuer" mit dem Bruttobetrag.


    "Habe ich gemacht!"


    Gleichzeitig buchst Du die Zahlung der Versicherung mit dem Nettobetrag auf das Konto "Versicherungsentschaedigungen". Als Beleg dient dann das Schreiben der Versicherung.


    "Habe ich versucht, das Konto 2742 wir aber vom Programm nicht angenommen, beim Befehl Übernehmen springt es auf 1000.


    V.G.