Ich finde leider keine Möglichkeit, ein Kind zur Berücksichtigung für einen ESt-Freibetrag zu markieren, das auch nach dem 25. Lebensjahr noch Kindergeld bekommt, weil es infolge einer längerfristigen Erkrankung nicht arbeitsfähig ist.
Unter "Persönliches > Kinder > (Name des Kindes) > Berücksichtigungsgründe für ein volljähriges Kind" habe ich im oberen Abschnitt nur "nein" angeben können und dadurch unter "Persönliches > Kinder > (Name des Kindes)" einen "Freibetrag für den Familienausgleich" sowie einen "Inländischen Anspruch auf Kindergeld für den Familienausgleich" von 0 € ausgewiesen bekommen.
Ich erhalte allerdings Kindergeld! Somit ist auch unter "Allgemeins Ausgaben > Unterhalt an bedürftige Personen > (Adresse des Kindes)" das Ergebnis = 0€, da ja KiGe gezahlt wird.
Ist das eine Programmlücke oder Absicht + rechtens?
MfG, M. K.