Freiwillige Steuererklärung zurückziehen?

  • Guten Tag,


    ich habe in den letzten vier Jahren eine Zweitausbildung (Studium) gemacht.
    Bei meiner Steuerklärung von 2012 wurde mir meine doppelte Haushaltsführung anerkannt. Dadurch ist ein Verlustvortrag entstanden.
    In den Jahren 2013 und 2014 wurde die doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt. Dadurch ist dann mein 2012 entstandener Verlustvortrag gesunken.


    Daher jetzt meine Frage, habe ich eine Möglichkeit meine freiwilligen Steuererklärungen einfach zurückzuziehen? Die Erklärung von 2014 ist aktuell noch in dem Zeitraum von dem "1-Monat Einspruch".


    Die Erklärung von 2013 ist schon über ein Jahr her. Gäbe es hier auch noch eine Möglichkeit?


    Grüße und Danke

    • Offizieller Beitrag

    In den Jahren 2013 und 2014 wurde die doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt. Dadurch ist dann mein 2012 entstandener Verlustvortrag gesunken.

    Ist doch für die meisten hoffentlich der Normalfall. Von dauerhaft höheren Ausgaben als Einnahmen lässt sich ja letztlich schlecht leben.

    Daher jetzt meine Frage, habe ich eine Möglichkeit meine freiwilligen Steuererklärungen einfach zurückzuziehen? Die Erklärung von 2014 ist aktuell noch in dem Zeitraum von dem "1-Monat Einspruch".

    Und warum? Eine Steuernachzahlung wirst Du doch kaum haben. Und am Verbrauch des Verlustvortrags ändert das auch nichts, da Du ansonsten die ESt-Erklärungen zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12.2013 und auf den 31.12.2014 hättest abgeben müssen. Man kann da eben nicht einfach mal einen Zeitraum überspringen, so wie es einem gerade steuerlich besser passt.

    Die Erklärung von 2013 ist schon über ein Jahr her. Gäbe es hier auch noch eine Möglichkeit?

    Nein.