Guten Tag,
ich habe in den letzten vier Jahren eine Zweitausbildung (Studium) gemacht.
Bei meiner Steuerklärung von 2012 wurde mir meine doppelte Haushaltsführung anerkannt. Dadurch ist ein Verlustvortrag entstanden.
In den Jahren 2013 und 2014 wurde die doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt. Dadurch ist dann mein 2012 entstandener Verlustvortrag gesunken.
Daher jetzt meine Frage, habe ich eine Möglichkeit meine freiwilligen Steuererklärungen einfach zurückzuziehen? Die Erklärung von 2014 ist aktuell noch in dem Zeitraum von dem "1-Monat Einspruch".
Die Erklärung von 2013 ist schon über ein Jahr her. Gäbe es hier auch noch eine Möglichkeit?
Grüße und Danke