Wie trage ich folgende Instandhaltungsrücklagen bei Vermietung und Verpachtung richtig ein?
- Caro4
- Erledigt
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Danke für den Link.
Kann eine Klage, die vom Rücklagenkonto gezahlt wurde auch unter den Werbungskosten eingetragen werden? Sind ja keine Baumaßnahmen.... -
Kann eine Klage, die vom Rücklagenkonto gezahlt wurde auch unter den Werbungskosten eingetragen werden
Ich hoffe, Euer Verwalter hat sich das Einverständnis der Eigentümer eingeholt, dass er dies vom Rücklagenkonto zahlen durfte (sonst könnte m. E. nach ein Eigentümer gegen die Verwendung klagen wegen Zweckentfremdung von fremdem Eigentum, da die Rücklagen den Eigentümer gehören). Eine Klage ist nie unter Instandhaltung zu subsumieren - kann also auch nicht unter den Instandhaltungskosten eingetragen werden. Sie dürften aber unter die Kosten der Rechtsverfolgung fallen.
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Sehr interessant.. vielen Dank @babuschka für den Hinweis.
Werde unsere Verwaltung diesbezüglich anschreiben. Bin gespannt, was die Antworten werden.
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Bin gespannt, was die Antworten werden.
Ich auch - wäre lieb, wenn du hier kurz über das Ergebnis berichten könntest.