Lastschrift über mehrere Posten seitens Finanzamt

  • Hallo,


    ich benötige euren Rat.


    Das Finanzamt zieht von unserem Geschäfts-Girokonto mehrere Beträge gleichzeitig ein, hier in dem Beispiel (alles Vorauszahlungen):
    - Umsatzsteuervorauszahlung 10.000 EUR
    - Lohnsteuer des Unternehmers 580 EUR
    - Gewerbesteuer 500 EUR
    - Körperschaftssteuer 350 EUR
    - Soli 77 EUR



    Ich möchte das Finanzamt im SKR04 als Kreditor führen (70500), ist das überhaupt legitim?
    (leider kann ich bei meiner Variante nicht direkt an Bank buchen)



    Nun bin ich mir nicht sicher wie die Buchungssätze aussehen. Meine Vermutung ist:


    3820 Umsatzsteuer-Vorauszahlung 10.000 EUR
    6000 Lohnsteuer 580 EUR
    7600 Körperschaftssteuer 500 EUR
    7610 Gewerbesteuer 350 EUR
    7608 Soli 77 EUR
    an 70500 Finanzamt 11.507 EUR



    70500 Finanzamt 11.507 EUR an 1800 Bank


    Bitte keine mahnenden Worte. Die von mir vorbereitete Finanzbuchhaltung wird final selbstverständlich von einen Steuerberater korrigiert.


    Herzlichen Dank!

  • Zitat

    aber warum sollte eine direkte Bankbuchung nicht möglich sein - mit einer Splittbuchung geht das doch durchaus


    Nicht lachen: doppelte Buchführung mit Excel. Meiner Meinung nach weitaus übersichtlicher und zeitsparender als Wiso, Lexware, Datev. Die Daten werden in den monatlichen Buchungsstapel der FiBu-Software importiert. Eine Allroundlösung die Rechnungen aus eBay, Webshop und Geldbewegungen aus POS, Girokonto, PayPal-Konto verarbeitet haben wir nicht, daher Excel.


    Leider hat das ganze einen kleinen Nachteil:
    Generell sind für die meisten Transaktionen zwei Buchungssätze erforderlich. z.B. Eingangsrechnung erhalten + Zahlung der Eingangsrechung per Bank
    Für wenige Transaktionen kann ein Buchungssatz ausreichen z.B. Auf dem Kontoauszug wurde die Büromiete abgebucht, folglich nur ein Buchungssatz: Miet-Aufwandskonto an Bank.
    In Excel muss ich jedes Erlös- und Aufwandskonto mit einem Debitor- und Kreditor verknüpfen, sonst erhalte ich ne Fehlermeldung.

  • Hallo,


    ich verstehe immer noch nicht wie die Lohnsteuer zu buchen ist. Ich habe lange im Internet recherchiert, aber ohne ein eindeutiges Ergebnis.


    Der erste Buchungssatz scheint ja falsch zu sein.


    Kann mir jemand bitte die korrekten Buchungssätze zum EINFACHEN verbuchen der Lohnsteuer mitteilen (ohne Sachbezüge, ohne Geldwerte Vorteile ohne irgendetwas, einfach nur das korrekte verbuchen der Lohnsteuer im SKR04).


    Vielen Dank!

  • Moin,


    eine Lohnbuchung könnte so aussehen:


    Bruttogehälter: Gehälter an Lohnverrechnungskonto
    AG-Anteil SV: Gesetzliche soziale Aufwendungen an Verbindlichkeiten im Rahmen der soz. Sicherheit
    AN-Anteil SV: Lohnverrechnungskonto an Verbindlichkeiten im Rahmen der soz. Sicherheit
    Lohnsteuer: Lohnverrechnungskonto an Verbindlichkeiten aus Lohn-und Kirchensteuern
    Auszahlung: Lohnverrechnungskonto an Verbindlichkeiten aus Lohn u. Gehalt


    Die Zahlungen an die MItarbeiter/FA/Krankenkassen dann mit dem jeweiligen Verbindlichkeitskonto an Bank.


    Gruß
    Maulwurf

  • Zitat

    Die Abführung der Lohnsteuer für den GF buchst Du, wie für jeden "normalen Arbeitnehmer" (der GF ist ja zumindest lohnsteuerlich auch "nur" ein solcher ) auf das Konto "Verbindlichlichkeiten aus Lohn-und Kirchensteuern".


    Hallo,


    nein, bei mir ist das ganz anders. Soziale Sicherheit, Bezüge, geldwerter Vorteil und den ganzen Schnickschnack fällt bei mir weg.


    Ich möchte AUSSCHLIEßLICH die Lohnsteuer korrekt verbuchen, mehr nicht!
    Es handelt sich um eine nicht sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung (weil Gesellschafts-Geschäftsführer nicht sozialversicherungspflichtig ist)


    Bitte teile mir einfach nur den korrekten Buchungssatz mit wenn das Finanzamt eigenmächtig die Lohnsteuer vom Bankkonto einzieht.
    Wie verbuche ich das in der Finanzbuchhaltungs-Software (nicht Lohnbuchhaltung)?


    Vielen Dank!

  • Gut gut,


    ich habe schon verstanden. Man will mir nicht helfen.


    Du hast sogar erkannt, dass es sich um das GF-Gehallt handest, zumindest sagt das der nachfolgende Beitrag aus:

    Zitat

    Die Abführung der Lohnsteuer für den GF buchst Du, wie für jeden "normalen Arbeitnehmer" (der GF ist ja zumindest lohnsteuerlich auch "nur" ein solcher ) auf das Konto "Verbindlichlichkeiten aus Lohn-und Kirchensteuern".


    Und dennoch erhalte ich eine nicht nachvollziehbare Antwort, wonach in der Lohnbuchhaltung "soziale Leistungen" berücksichtigt werden müssen.


    Der Buchungssatz in der FiBu muss für dich ein Kinderspiel sein, da NICHTS an geldwerten Vorteilen, sozialen Leistungen etc berücksichtigt werden muss.
    Lohnsteuer wurde abgebucht und nur dafür benötigte ich die passende Buchung in der Finanzbuchhaltungs-Software (nicht in der Lohnabrechnungs-Software).


    Und dennoch willst du mit der Antwort nicht herausrücken. Sag doch gleich: "ich weiß es, aber ich werde es nicht verraten, recherchiere weiter im Internet"

  • Danke für Deine freundliche Antwort.


    Ich kann leider nicht ahnen, wieviel AN ausser dem GGF noch abgerechnet werden sollen -Du als Buchhalter evtl...


    Spielt aber keine Rolle; das sind die Basis-Buchungssaetze, die Du ja bestimmt nach Deinen Erfordernissen anpassen kannst, da das ja offensichtlich Dein Aufgabenbereich ist.( GGF- Gehalt statt des Gehaltskontos, keine Buchung der SV-Beitraege).


    Den Buchungssatz für die Abführung habe ich mehrmals genannt, wenn Du die Lohnbuchung an sich nicht brauchst, okay - lass es - der StB dankt, hat er mehr zu tun :thumbup:


    Viel Erfolg weiterhin - vielleicht überdenkst Du ja mal Deine Umgangsformen :pillepalle:

  • die Buchungsaetze sind bis auf die der Lohnsteuer i. O.(hatte ich in einem anderen Beitrag schon erwähnt - die Abführung wird über ein Verbindlichkeitskonto gebucht).

    Hallo spdep,


    ich will dir noch etwas auf die Sprünge helfen, warum hier ein Verbindlichkeitenkonto genommen werden muss und das Aufwandskonto nicht angesprochen werden darf. Die Lohnsteuer/Einkommensteuer ist eine persönliche Steuervorauszahlung des Arbeitnehmers (hier wohl des GF), die von seinem Brutto abgezogen wird. Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, diese im Namen des Arbeitnehmers abzuführen. Daher ist es eine Verbindlichkeit und mindert die Auszahlung an den Arbeitnehmer.
    Nur wenn der AG die Lohnsteuer pauschaliert, kann auf dem Aufwandskonto ein Betrag gebucht werden, da dann Steuer des Arbeitgebers.