Hallo,
ich erledige für eine schwerkranke Person in meiner Verwandtschaft diverse organisatorische und finanzielle Angelegenheiten (z.B. Überweisungen), da diese Person dazu nicht mehr in der Lage ist. Hierfür erhalte ich eine "Aufwandspauschale".
Ist diese voll als Einnahme zu versteuern oder gibt es hierfür gewisse Freibeträge?
Unter welcher "Rubrik" muss ich dies im Steuer-Sparbuch eintragen?
Meiner Internetrecherche zu folge gibt es einen Freibetrag in Höhe von 2.400 € pro Jahr nach § 3 Nr. 26b EStG. Allerdings scheint mir der Gesetzestext so zu sein, dass man dafür "im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts" sein müsste...
Danke für eure Hilfe.