Einkommensteuerberechnung Unterschied Finanzamt/Programm

  • Bescheid erhalten und folgende Frage:


    Finanzamt legt einen anderen, höheren Betrag für die Einkommensteuer nach Splittingtabelle zugrunde als das Programm...Wie kann das sein?


    Beim Vergleich des Bescheides waren alle Posten in der Gegenüberstellung identisch bzw. vom Finanzamt anerkannt
    und ich betone wirklich ALLE, inclusive des zu versteuernden Einkommens!
    Einziger Unterschied die Berechnung der Einkommensteuer.
    Wenn ich im Internet die Splittingtabelle 2015 google, wird die Einkommensteuer so angezeigt, wie vom Finanzamtes berechnet.
    Das Programm hat aber einen Wert von 820,00€ weniger angesetzt, ebenso Solizuschlags-Differenz 45,10€.


    Was mache ich damit? Hat jemand eine Erklärung für mich?
    Macht ein Einspruch Sinn, und wenn ja, wie müsste der Grund lauten?
    Den Bescheid prüfen zu lassen mit der Begründung, dass mein Programm einen anderen Betrag angesetzt hat scheint mir unpassend.


    Und ich habe keine Ahnung von all den Fachbegriffen, bin froh, dass ich nur Zahlen eintragen muss.
    Ich weiß auch nicht was ein Progressionsvorbehalt ist o.ä.


    Vorab ein Danke an jeden, der mir beim Denken hilft.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß auch nicht was ein Progressionsvorbehalt ist o.ä.

    https://www.buhl.de/wiso-softw…/?q=Progressionsvorbehalt
    § 32b EStG - Progressionsvorbehalt


    Und den kann man im Bescheid und in den Erläuterungen mit Sicherheit finden.