Neuling...

  • Hallo,
    ich bin Azubi und habe jetzt noch ein Kleingewerbe angemeldet. Jetzt kam ein Brief ich soll Einkommensteuer vorrauszahlen. Mein Arbeitgeber überweist aber ja jeden monat die Einkommenssteuer von meinem Azubi gehalt. Warum Muss ich dann für März, Juni, September und Dezember 2017 jeweils 255 € Euro bezahlen ? Soviel verdiene ich wahrscheinlich mit dem Kleingewerbe gar nicht. Ich weiß auch nicht wie ich das Bezahlen soll mit meinem Mikrigen Gehalt. Habe das Kleinunternehmen nur gemacht das ich als meinen wenigen Kunden eine Rechnung geben kann. Ich setzte in Shops Artikel und Pflege diese für kleines Geld... und jetzt sowas..


    Hoffe es kann mir jemand helfen


    Gruß
    Beni

    • Offizieller Beitrag

    Zuerst einmal möchte ich Dich bitten, die Themenüberschrift auf Deine Fragestellung hin zu formulieren, damit sich andere User über die Forensuche ihre Trefferliste entsprechend einordnen können.


    Nun zur Frage. Du hast doch sicherlich aufgrund Deiner Gewerbeanmeldung seitens der Finanzverwaltung einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bekommen. In diesem sind u.a. Fragen zu voraussichtlichen Umsatz und Ertrag (Gewinn/Verlust) zu machen. Dort wirst Du wohl entsprechende Zahlen gemacht haben, die das Finanzamt zu diesem Vorauszahlungsbescheid veranlasst haben. Das solltest Du einmal prüfen. Zu beachten ist dabei, dass im Jahr des Gewerbebeginns die Zahlen stellenweise auf das Kalenderjahr hochzurechnen sind!


    Bei Vorauszahlungen zur Einkommensteuer ist, unabhängig von der Einspruchsfrist, jederzeit eine Anpassung nach oben oder unten möglich, da diese kraft Gesetzes gemäß § 164 Absatz 1 der Abgabenordnung (AO) immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen. Ggf. also mit dem FA in Verbindung setzen.

  • Jetzt kam ein Brief ich soll Einkommensteuer vorrauszahlen

    Das deutet für mich darauf hin, dass die Anmeldung nur bei der Gemeinde erfolgte und das Finanzamt durch die Gemeinde von der Tätigkeit erfahren hat. Was mich aber wundert ist, dass kein Fragebogen auszufüllen war (Hinweis @miwe4). Der kommt doch in der Regel vor dem Vorauszahlungsbescheid.