Privat Vermietung von Gästezimmern

  • Hallo,


    wir vermieten in kleinem Rahmen Zimmer mit Frühstück an Urlauber. Vom Ordnungsamt wurde uns mitgeteilt, dass wir kein Gewerbe anmelden müssen, sondern als privater Vermieter gelten. Wie muss ich das nun im Steuerprogramm eingeben, z.B. bei der Flächenangabe. Gilt das dort nun als 'Private Wohnfläche vermietet' oder als 'Gerwerbliche Wohnflächevermietet' ?


    Danke für Eure Hilfe.


    Chris

  • Hallo,


    hat das Finanzamt doch gesagt - privat Vermietung, damit sicher nciht gewerbliche Wohnfläche".

  • Vom Ordnungsamt wurde uns mitgeteilt

    hat das Finanzamt doch gesagt

    Hm, wer denn nun?
    Ich denke, das FA interessiert es recht wenig, was das OA gesagt hat. Letzteres wird möglicherweise den Aspekt der "Zweckentfremdung von Wohnraum" betrachtet haben.
    Gewerbesteuer fällt erst ab einem jährlichen Gewinn von 24.500 € an, d. h. aber nicht, daß die Gewinne darunter steuerfrei sind. Hier findest Du einige Hinweise dazu.


    Nach Deiner Beschreibung tippe ich aber auch wie babuschka auf "Private Wohnfläche vermietet".