Hallo zusammen,
ich habe zu folgendem Sachverhalt drei Fragen an an das Forum:
Mein örtliches Wasserwerk hat im Rahmen eines Vergleichs die Trinkwasserkosten für 40 Monate erstattet. Da in diesem Zeitraum Personen zu- bzw. weggezogen oder verstorben sind, ist eine differenzierte Berechnung der zu erstattenden Beträge erforderlich.
Nun meine Fragen:
- Ist die Hausverwaltung meiner WEG verpflichtet, die Rückerstattung differenzierter nach Zeiträumen und Anzahl der Personen zu berechnen?
- Ist es zulässig, hilfsweise pauschale Durchschnittswerte auszuweisen?
- Kann die Hausverwaltung für die erforderlichen Berechnungen zusätzliche Vergütungen berechnen ?
Vielen Dank im voraus
Haus28