Lohnsteuerfreibetrag eingerichtet und eingehalten, trotzdem nachzahlung

  • Moin,


    ich habe einen Freibetrag von 4269€/a.


    Habe mal meine Einkommensteuererklärung für dieses Jahr durchgespielt und soll angeblich 500€ nachzahlen, obwohl ich Werbungskosten von 4269 Euro habe, also wie damals beim einreichen des Freibetrages.
    Lohnsteuer wurde laut Nettolohnrechner korrekt vom AG einehalten.


    Dachte immer der Freibetrag muss dann den Werbungskosten entsprechen damit man keine Nachzahlung hat und bei +-0 rauskommt oder habe ich einen Denkfehler? Erst wenn ich etwa 5200€ Werbungskosten hätte, würde ich bei 0 rauskommen.


    Kann es jetzt eine "Strafe" geben, weil der Freibetrag evt zu hoch war, da paar Dinge nicht eingetreten sind, wie sie eigl kommen sollten(Kursgebühren)
    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Dein Freibetrag 4.269€ ist, dann müssen die in dem Ermäßigungsantrag geltend gemachten Werbungskosten ja schon 5.269€ betragen haben, da ja der Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu berücksichtigen ist. Dann wäre man ja bei Deinen ca. 5.200€.

  • Hallo,


    nein im Lohnsteuerermäßigungsantrag sind 4269 Euro beantragt worden und das sind die Werbungskosten die dort aufgeschlüsselt sind.
    Wenn ich im Wiso Program die Daten mit der Lohnsteuer ohne Freibetrag eingebe, bekomme ich ne Rückzahlung von knapp 1000€ also knapp 87€ monalich mehr netto. Wenn ich aber sehe ich das akutell mehr als 120€ mehr netto bekomme , kommt die Forderung von knapp 500€ ja hin. Aber warum wird dann ein Freibetrag von 4269 bewilligt wenn das trotz gleicher Werbungskosten dann nicht hinkommt? Oder wird hier der Pauschbetrag von 1000€ vergessen und eigl hätte ich nur einen Freibeztrag von 3269€ bekommen hätten?


    Gibt es eine Strafe? Weil dort ja steht, wenn es sich zu meinen Ungunsten ändert? Was es ja eigl nicht ist.


    Kann ich für nächstes Jahr dann per vereinfachten Antrag einfach den Freibetrag senken?

    • Offizieller Beitrag

    Aber warum wird dann ein Freibetrag von 4269 bewilligt wenn das trotz gleicher Werbungskosten dann nicht hinkommt? Oder wird hier der Pauschbetrag von 1000€ vergessen und eigl hätte ich nur einen Freibetrag von 3269€ bekommen hätten?

    So wird es wohl sein. Schlicht und einfach ein Versehen.


    Gibt es eine Strafe? Weil dort ja steht, wenn es sich zu meinen Ungunsten ändert? Was es ja eigl nicht ist.

    Du gibst Deine zwingend abzugebende ESt-Erklärung fristgemäß ab und zahlst ggf. eben nach. Fertig.


    Kann ich für nächstes Jahr dann per vereinfachten Antrag einfach den Freibetrag senken?

    Theoretisch ja, praktisch würde ich persönlich in diesem Sonderfall einen neuen Antrag stellen.

  • Hey, also wirds keine Strafe oder so geben, einfach Nachzahlen und fertig?


    Freibetrag sollte fürs nächste Jahr so passen, da dann mehr Ausgaben statt finden werden.
    Könnte das Finanzamt aufgrund der Nachzahlung zu Lohnsteuervorraussszahlungen mich veranlagen oder eher unwahrscheinlich?

    • Offizieller Beitrag

    Hey, also wirds keine Strafe oder so geben, einfach Nachzahlen und fertig?

    Ja, hatte ich ja gesagt.


    Könnte das Finanzamt aufgrund der Nachzahlung zu Lohnsteuervorauszahlungen mich veranlagen oder eher unwahrscheinlich?

    ESt-VZ setzt der Computer i.d.R. programmgesteuert fest. Von daher kann das passieren, ist aber eher unwahrscheinlich. Und dann ggf. dort einfach anrufen und den Sachverhalt schildern.